Reitrecht
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Das Reitrecht zählt zum Betretungsrecht.
Unter Reitrecht werden in der Regel die gesetzlichen Grundlagen des Reitens und Fahrens in der freien Natur verstanden. Für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt, dass das Reiten und bespannte Fahren auf öffentlichen Straßen generell erlaubt ist. Dabei gelten für Reiter und Fahrer die Vorschriften die Straßenverkehrsrechts.
In der Bundesrepublik Deutschland wird das generelle Reitrecht im Wald im Bundes-Waldgesetz, das Reiten außerhalb des Waldes ausschließlich durch die Länder geregelt (§57 Bundesnaturschutzgesetz).