Religionsgemeinschaft
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Eine Religionsgemeinschaft oder auch Glaubensgemeinschaft ist eine Organisation von natürlichen Personen, die ähnliche oder gleiche religiöse Überzeugungen besitzen und die das Zustandekommen, den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer religiösen Gemeinsamkeiten durch Veranstaltungen fördern. Im älteren deutschen Staatskirchenrecht war, beeinflusst durch die historische Theorie vom Kollegialsystem, auch die Bezeichnung Religionsgesellschaft gebräuchlich.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Christentum
Manche christliche Religionsgemeinschaften werden als Kirche bezeichnet. Kirchen, denen große Teile der Bevölkerung eines Landes angehören, heißen Volkskirche.
[Bearbeiten] Andere Religionen
Die Selbst- und Fremdbezeichnungen für nicht-christliche größere Religionsgemeinschaften differiert je nach den religiösen Überzeugungen.
[Bearbeiten] Sekte/Neureligiöse Bewegung
Manche Religionsgemeinschaften werden - egal ob christlich oder nicht - traditionell dann als als Sekte bezeichnet, wenn sie sich von einer anderen Religionsgemeinschaft abgespalten habe. Die Verwendung des Begriffs Sekte geschieht oft mit diffamierender Absicht und wird darum von den Angehörigen der als Sekten bezeichneten Gemeinschaften als diskriminierend empfunden. Auch wird das Fehlen von sachgerechten Abgrenzungskriterien bemängelt. In jüngerer Zeit hat sich daher die Bezeichnung neureligiöse Gruppen etabliert.
[Bearbeiten] Finanzierung
Religionsgemeinschaften können sich durch unterschiedliche Modelle finanzieren. Neben freiwilligen Abgaben der Mitglieder gibt es das Modell der Kirchensteuer (z.B. in Deutschland für Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts besitzen) oder das Modell der Mandatssteuer (z.B. in Spanien).