Remission (Physik)
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Als Remission (von lateinisch remittere zurückschicken) bezeichnet man in der Physik zumeist das Wiederaussenden von einfallendem sichtbarem Licht und anderen elektromagnetischen Wellen als Leuchten (Passive Lichtquelle) oder Wellenstrahlung, oft auch allgemeiner von atomaren oder subatomaren Teilchen (Korpuskularstrahlung), insbesondere in der Kern- und Teilchenphysik.
In der Akustik spricht man allgemein nur von Schallemission.
Das oberflächenbezogene Maß für die Emission ist der Remissionsgrad.
[Bearbeiten] Remission von Licht
In der Optik und Reproduktionstechnik spricht man von Remission, wenn ein Körper einen Teil des Lichtspektrums absorbiert (Opazität) bzw. transmittiert (Transparenz) und einen Teil des Lichtspektrums reflektiert.
Nimmt man beispielsweise einen gelben Körper (subtraktive Farbmischung; Körperfarbe, Buntfarbe) und bestrahlt diesen mit Tageslicht (umfasst das gesamte Lichtspektrum), so emittiert bzw. reflektiert er den roten und den grünen Lichtanteil (additive Farbmischung; Lichtfarbe), absorbiert aber den Blauanteil. Der Körper wirkt durch die Addition der zurückgeworfenen roten und grünen Lichtanteile gelb. Ein anderes Beispiel sind Farbfilter. Diese Filter (meist gefärbtes Glas) transmittieren nur bestimmte Farbanteile, sind also nur für diese Spektralanteile durchlässig, und absorbieren (bzw. emittieren) das Restspektrum. Für einen cyanfarbigen Filter bedeutet das, dass er nur den grünen und blauen Farbanteil von (weißem) Tageslicht durchlässt und den Rotanteil filtert.