Rettungshelfer
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Rettungshelfer (RH) bzw. Rettungsdiensthelfer (RDH) kommen in Deutschland schwerpunktmäßig im Bereich der qualifizierten Krankentransporte zum Einsatz; Ihre Ausbildung ist nicht so umfassend wie die des Rettungssanitäters oder des Rettungsassistenten, mit denen er einen Krankentransportwagen (KTW) besetzt. In manchen Bundesländern kann er sogar zusammen mit einem Rettungsassistenten den Rettungswagen, oder zusätzlich mit einem Notarzt das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) besetzen. Die Regelungen dazu stehen im Rettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Diese Ausbildung wird oftmals im Rahmen des Zivildienstes bzw. für Ehrenamtliche als Aufbaukurs nach einer Ausbildung zum Sanitäter angeboten. Da die Bezeichnung Rettungshelfer im Gegensatz zum Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten nicht geschützt ist, gibt es einige Abwandlungen in der Ausbildung. Weder in Österreich noch in der Schweiz existiert der Begriff Rettungshelfer.
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[Bearbeiten] Ausbildung
Die Ausbildung zum Rettungshelfer umfasst den erfolgreichen Abschluss des Grundlehrgang zum Rettungssanitäter mit einer 160 Stunden umfassenden theoretische Ausbildung sowie ein 80-stündiges Rettungswagenpraktikum und ein 80-stündiges Krankenhauspraktikum.
Damit umfasst sie unter anderem die Grundlagen der Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers, häufige Krankheitsbilder und Notfälle im Krankentransport und im Rettungsdienst, sowie den Umgang und die Vorbereitung von medizinischen Geräten.
[Bearbeiten] Rettungshelfer NRW
In Nordrhein-Westfalen kann man auch den "kleinen" Rettungshelfer-Schein machen; den sogenannten "Rettungshelfer NRW" (RH-NRW). Geregelt ist dies durch die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer" (RettHelfAPO NRW) des Landes NRW. Im Grunde ist diese Ausbildung vergleichbar mit der Sanitäter-Ausbildung bei diversen Hilfsorganisationen (siehe z.B. "SAN-C"-Lehrgang beim DRK oder "Einsatzsanitäter"-Lehrgang des MHD), schließt aber mit einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung vor dem Gesundheitsamt ab und verlangt Einsatzerfahrung im Rettungsdienst. Die Ausbildung zum "Rettungshelfer NRW" umfasst je 80 Stunden theoretische Schulung und Rettungswachenpraktikum.
[Bearbeiten] Rettungshelfer Hessen
Auch in Hessen gibt es für die Rettungshelfer-Ausbildung eine gesetzliche Sonderregelung. Hier reicht nach der einschlägigen Vorschrift eine 4 Wochen umfassende theoretische Ausbildung und eine 2 Wochen umfassende klinisch-praktische Ausbildung aus, um sich als Rettungshelfer bezeichnen zu dürfen.
[Bearbeiten] Ausbildungsliteratur
Auszug aus der Standardausbildungsliteratur:
- Luxem/Kühn/Runggaldier (Hrsg.): "Rettungsdienst RS/RH", Urban & Fischer Elsevier, München, 2006, ISBN 3-437-48040-5
- Markus Böbel, Hans-Peter Hündorf, Roland Lipp (Hrsg.): "LPN-San. Lehrbuch für Rettungssanitäter, Betriebssanitäter und Rettungshelfer"
Stumpf & Kossendey; Auflage: 2., Aufl. (April 2006) ISBN: 3938179570
[Bearbeiten] Fortbildung
Ein Rettungshelfer muss, abhängig vom Bundesland, eine gewisse Anzahl Stunden jährlichen Pflichtfortbildung absolvieren, damit er weiterhin im Rettungsdienst bzw. Krankentransport eingesetzt werden darf, bzw. eine gewisse Anzahl von Stunden (Bundesland abhängig) im Jahr tätig sein.