Risikoklassifizierung
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Mit Hilfe einer Risikoklassifizierung können Kreditinstitute ihre Kunden nach deren Ausfallwahrscheinlichkeit einordnen. Dabei werden Kreditnehmer in Risikoklassen zusammengefasst. Je höher die Wahrscheinlichkeit liegt, dass ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, desto schlechter fällt seine Risikoklasse aus.
Nach den Anforderungen der Bankenaufsicht (in Deutschland niedergelegt in den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute) ist eine derartige Klassifizierung im Kreditgeschäft zwingend vorgeschrieben. Allerdings können Banken und Sparkassen nach unterschiedlichen Verfahren vorgehen.
Wenn das Kreditinstitut nach den Anforderungen von Basel II den Weg der bankinternen Eigenkapitalunterlegungsansätze (Internal Ratings Based, IRB-Basis- und fortgeschrittener IRB-Ansatz) gewählt hat, müssen die Kunden mit Hilfe eines Scoring- bzw. Rating-Verfahrens klassifiziert werden. Sofern diese Vorgehensweise von der Aufsichtsbehörde (in Deutschland der BaFin) anerkannt wurde, sind damit automatisch auch die Forderungen der MaK nach einem anerkannten Risikoklassifizierungsverfahren erfüllt.
Bei Wahl des, auf externen Ratings (Ratingagenturen) beruhenden, Standardansatzes von Basel II brauchen Kreditinstitute seitens der MaK zwingend ein eigenes Risikoklassifizierungsverfahren, das von der Aufsicht abgenommen wird, aber kein Rating/Scoring nach Basel II.
Die Unterscheidung soll es vor allem Kreditinstituten mit geringer Größe und einfach strukturiertem Kundengeschäft erlauben, auch gröbere und weniger aufwendige Verfahren zur Risikoklassifizierung einzusetzen.