Schutzmacht
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Der Begriff der Schutzmacht wird in zwei verschiedenen Zusammenhängen gebraucht.
Im diplomatischen Sinne vertritt eine Schutzmacht durch ihre diplomatischen Vertretungen Angehörige eines anderen Staates (oder auch diesen selbst) im Gastland, insbesondere während kriegerischen Konflikten zwischen diesen.
Als Schutzmacht bezeichnet man ebenfalls eine Garantiemacht für völkerrechtliche Verträge, so ist z.B. Österreich Garantiemacht für das Gruber-De Gasperi-Abkommen über Südtirol und Großbritannien, Griechenland und die Türkei garantierten das Abkommen von Zürich über Zypern.