Schwarz-Weiß-Prinzip
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Als Schwarz-Weiß-Prinzip bezeichnet man eine über zahlreiche Maßnahmen erreichte Trennung von Außen- und Innenbereichen von Stallanlagen oder Laboratorien. In der industriellen Landwirtschaft wird es insbesondere bei großen Anlagen eingehalten. Im Seuchenfall ist es für jeden landwirtschaftlichen Betrieb Pflicht. Laboratorien müssen unabhängig von ihrer Größe je nach Verwendungszweck eine Schwarz-Weiß-Trennung einhalten.
[Bearbeiten] Schwarz-Weiß-Prinzip in der Viehwirtschaft
Der "schwarze" Außenbereich, der als potentiell mit Krankheitserregern kontaminiert angesehen wird, soll so vom "weißen" Innenbereich getrennt werden, dass eine Übertragung von Krankheitserregern erschwert oder verhindert wird. Arbeiter müssen sich vor dem Gang in die Stallgebäude in einem "schwarzen" Umkleideraum entkleiden, gelangen durch eine Dusche in einen weiteren, "weißen" Umkleideraum, in dem sie ihre Arbeitskleidung anlegen. In großen Betrieben gibt es für beide Bereiche einen eigens bestimmten Fuhrpark, bei kleineren Betrieben ist es zulässig, aus dem Schwarzbereich mit Fahrzeugen durch Desinfektionswannen einzufahren. Die Ställe mit Schwarz-Weiß-Trennung sind unter einander mit geschlossenen Laufgängen verbunden.
Die Einhaltung des Schwarz-Weiß-Prinzips ist in Deutschland gesetzlich geregelt.