Diskussion:Segelschein
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Schöner Artikel. Die Angaben zu den Scheinen sind aber leider nicht korrekt. Das ganze System der Scheine wurde vor einiger Zeit umgestellt. Ich hab grade zwei Segel- und zwei Motorbootscheine gemacht und weiss es deshalb. :-) Ich schau mal meine Unterlagen durch und pfleg' die aktuellen Fakten ein. -- Tmalsburg 19:54, 28. Apr 2004 (CEST)
- Die Scheine wurden schon vor Jahren(!) umgestellt... :-) Wenn Du nichts schreibst, schau ich nochmal meine Lehrbücher durch und meld mich dann auch wieder. --Dumont 09:57, 1. Mai 2004 (CEST)
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- Vielleicht auch die (teilweise redundanten) Informationen aus Segelschein, Sportküstenschifferschein und Sportbootführerschein in einem Artikel zusammenfassen - das ganze zerfasert doch sehr stark, und so umfassend ist das Thema ja nun auch wieder nicht, dass es 3 (oder gar mehr Artikel) rechtfertigt! --Reinhard 12:18, 1. Mai 2004 (CEST)
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- Ja, gute Idee. Sonst kommen auch noch Sportseesschifferschein (SSS) und Sporthochseeschifferschein (SHSS) als weitere Scheine hinzu. Ich denke, dazu werden keine eigenen Artikel notwendig sein... :-) --Dumont 22:39, 31. Mai 2004 (CEST)
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- Auch wenn die DSV-Scheine nicht mehr ausgestellt werden, gibt es zahlreiche Inhaber dieser Scheine (die ihre Gültigkeit nicht verloren haben). Aber auch aus historischem Interesse wäre ich dafür, die DSV-Scheine mit entsprechendem Hinweis wieder in den Artikel einzufügen. Es gibt bestimmt weit mehr BR-Schein-Inhaber als SKS-Inhaber. Leonach 19:02, 13. Jan 2005 (CET)
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[Bearbeiten] Stimmt das wirklich ?
"Der Sportbootführerschein Binnen (SBB) wird für das Führen eines Kleinfahrzeuges auf Seen, ... , sofern das Schiff über einen mehr als 3,68 Kilowatt (5 PS) starken Motor verfügt." -- Das kommt doch darauf an, was für Vorschriften der Eigentümer des Sees erlässt. Ob das alle in diesem Sinne getan haben, weiss ich nicht. --888344
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- Ja, stimmt. Die Regelung gilt deutschlandweit, egal ob es sich um Privatgrund oder um Verkehrsgrund handelt. Gut, der Eigentümer kann zwar entscheiden, wer sich dort aufhält und was jemand tut. Auf manchen öffentlichen Gewässern sind bestimmte Wasserfahrzeuge oder Antriebe nicht zugelassen. Die Führerscheinvorschriften gelten aber immer. Du willst wahrscheinlich auf eine Formulierungsschwäche im Artikel hinaus. Ein solcher Exkurs ist eigentlich nicht für den Artikel notwendig meint -- Matt1971 ♪♫♪ 15:38, 11. Aug 2006 (CEST)
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Neu hier. Trotzdem: Segelscheine gibt es nicht. Nur Sportbootführerschiene mit Antriebsart Segel. Vorschlag: Segelschein auf Sportbootführerschein umleiten und dort gucken, ob alle hier genannten Aspekte vorhanden sind. Heuerm
Neuer Artikel (weiss nicht wie man einen Arikel hier erstellen kann)
Also, bin jetzt völlig verwirrt. Habe in den 80'er Jahren den Hochseeschein gemacht. Inkl. Astronavigation, Seemannschaft, Funk-und Notruf. Logischerweise kein GPS. Musste dann wegen Bodensee nochmals einen internationalen Binnenseegewässerschein mach (unlogisch). Durch die Umstellung der ganzen Gesetze ist mir scheinbar ein unlimitierter Motorbootführerschein "geschenkt" worden. Nun streiten sich die Geister. Einige sagen nur Boote bis 15 Meter einige sagen unlimitiert.
Für Hilfe wäre ich dankbar Thomas