Segelschein
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Der Segelschein ist ein Qualifikationsnachweis - vergleichbar mit einem Führerschein - über praktische und theoretische Segelkenntnisse.
Generell wird in Deutschland für das nicht gewerbliche Führen eines Segelbootes nur die entsprechende Kenntnis der Regeln, nicht aber ein Nachweis darüber verlangt. Im Streitfall (z.B. nach einer Havarie) beweist ein Segelschein vor Gericht aber die nötige Regelkenntnis viel leichter, als das ohne Schein der Fall ist.
Bei Verbandsregatten in Deutschland muss der Schiffsführer über die entsprechende Qualifikation für das entsprechende Revier, in dem gefahren wird, verfügen. Dies geschieht mit dem vom Deutschen Segler-Verband (DSV) erteilten Segelschein, mit einem amtlichen Segelschein oder mit dem vom Verband Deutscher Sportbootschulen (VDS) ausgestellten Segelgrundschein. Die vom DSV und VDS ausgestellten Führerscheine sind keine amtlichen Führerscheine. Amtliche Sportbootführerscheine werden nach Geltungsbereich unterteilt in Binnen und See.
Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) wird für das Führen eines Kleinfahrzeuges auf Seen, Flüssen und Binnenschifffahrtsstraßen benötigt, sofern das Schiff über einen mehr als 3,68 Kilowatt (5 PS) starken Motor verfügt.
Für das Führen eines Sportbootes auf Seeschifffahrtsstraßen und deutschen Küstengewässern wird der amtliche Sportbootführerschein See (SBF See) benötigt.
Des Weiteren existieren die amtlichen Sportbootführerscheine Sportküstenschifferschein (SKS), Sportseeschifferschein (SSS), Sporthochseeschifferschein (SHS, manchmal auch SHSS abgekürzt) und der Verbandsführerschein Sportsegelschein des DSV. Auf dem Bodensee ist das (amtliche) Bodenseeschifferpatent Voraussetzung zum Führen eines Kleinfahrzeuges.
Für einige Gewässer die den Bundesländern unterstehen gibt es Sonderregelungen, so wird z. B. auf den Berliner Gewässern für alle Motorfahrzeuge gleich welcher Motorleistung der Sportbootführerschein Binnen benötigt sowie für Segelfahrzeuge ab 3 m² Segelfläche. Auf anderen Gewässern (wie z. B. der Müritz-Elde-Wasserstraße oder der Peene) hingegen dürfen Charterboote nach entsprechender Einweisung ohne Führerschein benutzt werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Übersicht von ESYS
- Seite des DSV mit Informationen zu Segelscheinen