Senat (Tschechien)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Senat der Tschechischen Rupublik wurde mit der Verfassungsänderung im Jahre 1992 als zweite Kammer der Volksvertretung geschaffen. Die ersten Senatswahlen fanden 1996 statt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
Bereits in der ersten Tschechoslovakischen Republik gab es gemäß der am 29. Januar 1920 angenommenen Verfassung einen Senat - durchaus im Sinne der österreichisch-ungarischen Tradition und nach den Vorbildern Frankreich und USA. Dieser Senat hatte 150 Mitglieder, die für eine Dauer von acht Jahren gewählt wurden. Das Mindestalter für eine Kandidatur zum Senat lag bei 45 Jahren. Die ersten Senatswahlen fanden im Mai 1920, kurz nach den ersten Parlamentswahlen statt.
[Bearbeiten] Wahlen
Der Senat kann nicht vorzeitig aufgelöst werden. Die Senatoren werden aus wahlkreisbezogenen Kandidaten durch eine Personenwahl nach Mehrheitswahlrecht gewählt. Entsprechend der Anzahl der Wahlkreise besteht der Senat aus 81 Personen, die mindestens 40 Jahre alt sein müssen. Die Kandidaten können von politischen Parteien vorgeschlagen (und unterstützt) werden oder unabhängig kandidieren. Unabhängige Kandidaten müssen eine Liste mit mindestens 1000 Unterschriften von Personen vorlegen, die ihre Kandidatur unterstützen. Außerdem ist eine Kaution in Höhe 20 000 tschechischen Kronen zu stellen.
Die Senatoren werden für jeweils 6 Jahre gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten in einem Wahlkreis ein absolute Mehrheit der Stimmen, so findet zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten eine Stichwahl statt. Die Wahlen erfolgen im Abstand von zwei Jahren, wobei jeweils in einem Drittel der Wahlkreise gewählt wird. Als Wahlkandidaten treten oft bekannte oder honorige Personen des öffentlichen Lebens auf.
Bei den ersten Wahlen wurde ein Drittel der Senatoren für zwei Jahre, ein weiteres Drittel für vier Jahre und der Rest für sechs Jahre gewählt. Gewählt wird gemeinsam in den Wahlkreisen 1, 4, 7, ... 79, zwei Jahre später wird in den Wahlkreisen 2, 5, 8, ... 80 gewählt, und nochmal zwei Jahre später schließlich in den Wahlkreisen 3, 6, 9, .... 81.
Bei den Wahlen im Oktober 2006 konnte die von Mirek Topolánek geführte ODS 14 der 27 zur Wahl stehenden Senatorenplätze gewinnen und hat nun mit 41 von 81 Sitzen die absolute Mehrheit im Senat. Nr 12 Senatoren sind Mitglieder der sozialdemokratischen Partei.
[Bearbeiten] Machtbefugnisse des Senats
Stimmt der Senat einem Gesetz nicht zu, muss es von der Abgeordnetenkammer mit der Mehrheit aller Abgeordneten wieder gebilligt werden. Die Zustimmung des Senats wird lediglich bei Änderungen des Verfassungsgesetzes und der Wahlgesetze benötigt. Außerdem beteiligt sich der Senat an der Präsidentenwahl. In alleiniger Verantwortung bestätigt der Senat die von dem Präsidenten ernannten Verfassungsrichter.
Gemeinsam mit der Abgeordnetenkammer wählt der Senat den Präsidenten der Tschechischen Republik.
[Bearbeiten] Sitz des Senats
Sitz des Senats ist das Wallensteinpalast in Prag, Nebenstellen sind das Kolovrat-Palais und der Kleine Fürstenberg-Palast. Der Sitzungssal des Senats befindet sich in den umgebauten ehemaligen Stallungen des Wallensteinpalastes.