SGU
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SGU steht für (Arbeits-)Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz und ist ein Begriff aus dem SCC-Regelwerk.
Die Mitarbeiter müssen in folgenden Bereiche des SGU unterwiesen werden und darüber eine Prüfung ablegen:
- A Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung
- B Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen
- C Umgang mit Gefahrstoffen
- D Brand- und Explosionsgefahr
- E Arbeitserlaubnisschein-Verfahren und Arbeiten in engen Räumen
- F Einsatz von Werkzeugmaschinen, Handwerkszeugen, Baumaschinen und -geräten, Schweiß- und Elektrogeräten sowie sonstigen Arbeitsmitteln
- G Förder- und Hebetechnik, Verkehswege
- H Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen
- I Persönliche Schutzausrüstung
Das SCC-Regelwerk schreibt vor, das die zertifizierte Firma einem SGU-Koordinator beschäftigen muss, der ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit ist.