Arbeitsschutz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Artikel Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Die Diskussion über diese Überschneidungen findet hier statt. Bitte äußere dich dort, bevor du den Baustein entfernst. Contributor 01:09, 29. Mär. 2007 (CEST) |
Arbeitsschutz beschäftigt sich mit sicheren Arbeitsbedingungen (kurzfristige Einwirkung; z.B. Helmpflicht, Sicherheitsschuhe usw.), dem Gesundheitsschutz (langfristige = chronische sowie kurzzeitig auftretende = akute Einwirkung; z.B. Gefahrstoffe, Lärm usw.) und dem personenbezogenen Schutz (z.B. Mutterschutz, Jugendschutz) bei der Arbeit. Im Betrieb kann er über ein Arbeitsschutzmanagement umgesetzt werden.
In der EU gibt es einheitliche Richtlinien für den Arbeitsschutz, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden.
In den deutschsprachigen Staaten werden zum Teil unterschiedliche, allerdings weitgehend synonyme, Begriffe für den in Deutschland gängigen Begriff Arbeitsschutz verwendet. In Österreich ist der Begriff des Arbeitnehmerschutzes bzw. des ArbeitnehmerInnenschutzes verbreitet, in der Schweiz der Begriff der Arbeitssicherheit. Die unterschiedlichen Begriffe hängen zum Teil von den namentlich unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen ab.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Arten des Arbeitsschutzes
Beim Arbeitsschutz kann man zwischen dem technischen Arbeitsschutz und dem sozialen Arbeitsschutz unterscheiden.
Der technische Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten.
Der soziale Arbeitsschutz hingegen beinhaltet allgemeine Dinge wie z.B. Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz.
[Bearbeiten] Arbeitsschutz in Deutschland
In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System überwacht:
- durch die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer (Bezeichnungen: Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Amt für Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz). Für den Bund und die Bundesbehörden einschließlich der mittelbaren Bundesverwaltung, zu denen der Bundesaufsicht unterstehende Sozialversicherungen (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, etc.) gehören, ist im Auftrag der zentralen Arbeitsschutzkommission beim Ministerium des Inneren die Unfallkasse des Bundes zuständig.
- durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
In diesem Forschungszweig ist als Bundesbehörde auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) tätig.
[Bearbeiten] Geschichte
Technischer und sozialer Arbeitsschutz wurden im 19. Jahrhundert in Preußen eingeführt, da sich durch Kinderarbeit der Gesundheitszustand der Rekruten dramatisch verschlechtert hatte. Dazu erließt König Friedrich Wilhelm III. im Jahr 1839 das Preußische Regulativ.
1884 wurde unter Bismarck das erste Unfallversicherungsgesetz im Deutschen Reich verabschiedet, das auch zur Gründung der Berufsgenossenschaften führte. 1924 wurde in Berlin die Klinik für Berufskrankheiten eingerichtet und 1933 zum Universitätsinstitut ausgebaut.
1974 trat das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) in Kraft.
Als weitere Rechtsgrundlage diente bis in die 1990er Jahre die Gewerbeordnung, ursprünglich aus dem Preussen von 1869.
[Bearbeiten] Gesetzliche Verankerung
Durch die Umsetzung europäischer Richtlinien hat sich in Deutschland eine neue Gesetzesstruktur herausgebildet:
- Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Biostoffverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz mit seinen Verordnungen
- Maschinenverordnung
- Spielzeugverordnung
- Chemikaliengesetz mit seinen Verordnungen
[Bearbeiten] Arbeitsschutz in Österreich
Unter Arbeitsschutz (engl.: OSH: Occupational Safety and Health) versteht man die Summe aller Vorkehrungen und Aktivitäten, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen bei ihrer beruflichen Tätigkeit zum Ziele haben. In Österreich wird dieses Gebiet exakter als Arbeitnehmerschutz bzw. ArbeitnehmerInnenschutz bezeichnet.
Der Arbeitsschutz in Österreich ist (wie in vielen anderen europäischen Ländern auch) wesentlich durch die grundsätzlichen Richtlinien der EU bestimmt. Auf diesen Richtlinien basieren die meisten der nationalen Arbeitsschutzgesetze und -Verordnungen, wie z. B. das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
Eine Übersicht über die Bestimmungen des ASchG gibt die Broschüre "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)".
Eine Volltextdatenbank aller österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften und der relevanten Nebenbestimmungen samt erläuternden Anmerkungen erscheint als CD-ROM "ArbeitnehmerInnenschutz expert"seit 1997 und wird regelmäßig aktualisiert.
Die Arbeitsinspektion ist die größte gesetzlich beauftragte Organisation zur Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich. Durch eine bundesweit homogene Vollzugspraxis werden die Ansprüche nach gleichen Rechten und fairem Wettbewerb in der Arbeitswelt sichergestellt. Sie trägt so zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, zur Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie zur gesellschaftlichen Akzeptanz des Arbeitsschutzes bei.
Die Arbeitsinspektion in Österreich mit einer eigenen Website im Internet vertreten. Die Palette der Themen reicht von den allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen bei der Arbeit, der Gestaltung von Arbeitsstätten und dem Maschinenschutz bis zu Arbeitszeitregelungen und dem Schutz für bestimmte Personengruppen in der Arbeitswelt. Herunterladbare Informationsfolder und Broschüren sowie Formulare zur Wahrnehmung von Meldepflichten im Arbeitnehmerschutzergänzen das Angebot.
[Bearbeiten] Geschichte
In Österreich befasste sich erstmals eine gesetzliche Regelung am 11. März 1885 mit Arbeitsschutzregelungen. Die maximale Arbeitszeit für Fabrikarbeiter wurde auf 11 Stunden fixiert. Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche wurde Gewerbetreibenden verwehrt, Kinderarbeit verboten.
[Bearbeiten] Arbeitsschutz in der Schweiz
Der Arbeitsschutz der Schweiz ist im Arbeitsgesetz geregelt und hat zum Ziel, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Das Gesetz ist anwendbar auf alle öffentlichen und privaten Betriebe insbesondere auf die Betriebe der Industrie, des Gewerbes und Handels.
Im Arbeitsgesetz werden besonders die Arbeitszeit (wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Überzeit, Ruhezeiten und Pausen), Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit und ununterbrochener Betrieb, Sonderschutz für Jugendliche, Schwangere und Mütter, industrielle Betriebe sowie der Gesundheitsschutz ganz allgemein festgelegt.
siehe: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
[Bearbeiten] Andere Länder
Im Vereinigten Königreich werden Arbeitsschutzbestimmungen von der Health and Safety Executive geregelt.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Fachgebiet Arbeitsmedizin
- Berufsgenossenschaften
- Lärmschutz
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
- Georg Agricola
[Bearbeiten] Weblinks
Deutschland
- Das deutsche Arbeitsschutzsystem
- Europäisches Netzwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- „Kompendium Arbeitsschutz“ der UK PT mit Gesetzestexten, Richtlinien, Merkblättern und Handbüchern usw.
- Arbeitsschutz beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- dort sind wichtige Gesetze als Download erreichbar
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
- Deutsche Arbeitsschutzausstellung (DASA)
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
- Das NRW-Arbeitsschutzportal
- KomNet - Online-Beratung und Wissensmanagement im Themenfeld Moderne Arbeit
- GiGA - Gemeinschaftsinitiative von Wirtschaft und verschiedenen gesellschaftlichen Einrichtungen zum Themenfeld Gesünder Arbeiten
- Initiative Gesunde Arbeitswelt Münsterland - INGA
- Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (LfAS)
- Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin
- Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
- Unfallkasse des Bundes, Arbeitschutz im Auftrag des Bundesministerium des Inneren für den Bund
- Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA
- Kommission Arbeitsschutz und Normung
- Arbeitsschutzseiten des Forschungszentrums Jülich mit zahlreichen praktischen Hinweisen, relevanten Regelwerken etc.
- SDV Sicherheitstechnischer Dienst der Versorgungswirtschaft e.V. - Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der deutschen Versorgungswirtschaft
Österreich
Schweiz