Sitzredakteur
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Sitzredakteur ist eine etwas scherzhafte Bezeichnung für den im Impressum einer Zeitung oder Zeitschrift genannten verantwortlichen Redakteur im Sinne des Presserechts.
Die Nennung eines solchen Namen wurde mit dem Aufkommen der ersten Presseprodukte von der Zensur vorgeschrieben. Auch das Reichspressegesetz von 1874, das die Zensur aufhob, sah diese Vorschrift als Mittel zur Pressekontrolle vor. Bei Gesetzesverstößen innerhalb einer Publikation, vor allem bei anonymen Beiträgen, wurde die genannte Person zur Verantwortung gezogen und gegebenenfalls inhaftiert.
Dies geschah während des Kaiserreiches häufiger, zum Beispiel aufgrund von Majestätsbeleidigungen. Betroffen davon waren beispielsweise katholische Medien während des Kulturkampfes oder die sozialistische Presse. Da regierungskritische Publikationsorgane nicht das Risiko eingehen wollten, ihren Chefredakteur oder andere Redakteure für längere Zeit zu verlieren, wurden als verantwortliche Redakteure Personen genannt, auf die die Redaktion leichter verzichten konnte. Diese Personen erhielten daher den Namen „Sitzredakteur“, weil sie stellvertretend für andere Redakteure und Journalisten die Strafen absitzen mussten.