Soziale Sicherung
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Die soziale Sicherung wird in der Sozialwissenschaft in zwei Teilsysteme differenziert. Zum ersten, dem System der sozialen Sicherung im engeren Sinne, zählen die Maßnahmen, die vor Risiken resultierend aus
- teilweisem oder kompletten Einkommensverlust aufgrund von Krankheit, Behinderung, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit
- Verlust des Ernährers (Tod des Ehepartners, der Eltern)
- zusätzlichen Ausgaben durch Mutterschaft, Krankheit, Unfall oder Tod
schützen sollen.
Die Organisation dieses sozialen Schutzes ist landesspezifisch sehr unterschiedlich gestaltet. In Europa spricht man im Allgemeinen auch von den „Sozialversicherungssystemen“, die von Staat zu Staat wechselnde Bestandteile aufweisen. Zusätzliche Elemente der sozialen Sicherheit im weiteren Sinne sind die Sozialhilfe, die Kriegsopferversorgung sowie Sozialleistungen im Rahmen der Wohnungs-, Familien- und Ausbildungsförderungspolitik.
Politisch ist in Deutschland für Fragen der sozialen Sicherung das Bundesministerium für Gesundheit (BMGS) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zuständig.