Spatzensteuer
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Die Spatzensteuer war eine Steuer zur Beseitigung des Haussperling, (im Volksmund Spatz genannt), als Schädling, um Saatgut zu schützen. Diese Steuer wurde an vielen Orten erhoben.
1743 mussten im Kurfürstentum Hannover in bestimmter Anzahl Spatzen-, Elstern- und Krähenköpfe abgeliefert werden. Für das Nichterfüllen war eine Steuer zu zahlen.
Ein weiteres Beispiel ist ein Dekret von Karl Eugen (Herzog von Württemberg), am 6. Juni 1789 in Hohenheim ausgestellt. Pro Person waren jährlich 12 lebende Spatzen abzuliefern, wofür 6 Kreuzer ausbezahlt wurden. Wer díe Auflage nicht erfüllte, musste 12 Kreuzer Spatzensteuer zahlen. Dieses Dekret ist im Steuermuseum in Brühl (Rheinland) ausgestellt.