Sperrfahrt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bestimmte Ursachen des Bahnbetriebes erfordern eine Sperrung eines Teilstückes einer Bahnstrecke für reguläre Zugfahrten. Typische Ursachen sind unter anderen Bauarbeiten, Unfälle, Schneepflugfahrten sowie wegen Schäden an Triebfahrzeugen oder Wagen liegen gebliebene Züge. Sperrfahrten werden auch zum Bedienen von Anschlussstellen bzw Ausweichanschlussstellen durchgeführt. Obwohl die Strecke in diesen Fällen vom zuständigen Fahrdienstleiter für normale Zugfahrten gesperrt wird, kann unter Berücksichtigung umfangreicher betrieblicher Regeln dennoch eine Zugfahrt in diesen Abschnitt hinein stattfinden. Diese wird als Sperrfahrt bezeichnet.
Die Fahrdienstvorschrift der Deutschen Bahn AG erklärt Sperrfahrten so: Sperrfahrten sind Züge, die in ein Gleis der freien Strecke eingelassen werden, das gesperrt ist. Ein weiterer Grundsatz ist, dass die Sperrung erst dann aufgehoben werden darf, wenn alle in den gesperrten Bereich eingelassenen Sperrfahrten (sowie vor der Sperrung eingelassenen Züge und Zugteile) den gesperrten Bereich wieder verlassen haben (...).
Während eine normale Zugfahrt immer zwischen zwei Bahnhöfen (fachlich Zugmeldestelle genannt) stattfindet, kann eine Sperrfahrt auch auf der freien Strecke enden und wieder zu ihrem Ausgangspunkt zurückfahren. Die maximale Höchstgeschwindigkeit einer Sperrfahrt beträgt 50 km/h, bei geschobenen Fahrten 30 km/h. Befinden sich auf dem Fahrweg Bahnübergänge ohne technische Sicherungen (d.h. Bahnübergänge, die nicht mit Schranken oder Lichtzeichen sondern nur mit Andreaskreuzen ausgerüstet sind), dann darf eine geschobene Sperrfahrt nur 20 km/h fahren.