Sportbootführerschein (Schweiz)
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Ein Sportbootführerschein ist ein Befähigungs- und Berechtigungsnachweis zum Steuern von Sportbooten. Ab einer gewissen Segelfläche und Motorstärke ist in der Schweiz ein Führerschein vorgeschrieben. Es gibt zwei Haupt-Kategorien: Führerscheine für Binnengewässer und Führerscheine für Hochsee.
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[Bearbeiten] Binnengewässer
Den Binnen-Schein gibt es in der Schweiz für die folgenden Kategorien:
- Kat. A: Schiffe mit Maschinenantrieb, die nicht Kat. B oder C sind
- Kat. B: Fahrgastschiffe
- Kat. C: Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe, Schlepper
- Kat. D: Segelschiffe
- Kat. E: Schiffe besonderer Bauart, die nicht Kat. A bis D sind.
Zuständig für die Durchfürung der Prüfungen und die Ausstellung der Führerausweise sind die kantonalen Schifffahrtsämter.
[Bearbeiten] Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung ist für Segel- und Motorschiffe identisch. Sie wird im Multiple Choice Verfahren durchgeführt (60 Fragen aus einem Katalog von etwa 200, 56 Antworten müssen korrekt sein). Die praktische Schiffsführerprüfung der gewünschten Kategorie kann erst nach Bestehen der Theorieprüfung absolviert werden.
[Bearbeiten] Praktische Prüfung
Der Binnen-Schein für Segelschiffe (Kat. D) wird ab einer Segelfläche von 15 m² verlangt (Bodensee 12 m²). Die praktische Prüfung umfasst die folgenden Manöver auf einer Segelyacht (ohne Motoreinsatz):
- Seemannschaft (beinhaltet z. B. Knoten, Kenntnis des Schiffes, etc.)
- Sicherheit an Bord (beinhaltet z. B. Brandbekämpfung, Wasser im Schiff, etc.)
- Klarmachen / Ablegen
- Segeln, beinhaltet u. a.
-
- Mann über Bord
- Aufschiesser
- Manöverkreis
- Fahren auf verschienden Kursen (nach Kursansage) fahren
- Klare Kommandos
- Reffen
- Anlegen
Bei Nichtbestehen der Prüfung muss nur der ungenügende Teil wiederholt werden.
Bei der praktischen Prüfung der Kat. A (Motorboot) werden die folgenden Gebiete geprüft:
- Seemannschaft
- Sicherheit an Bord
- Klarmachen / Ablegen
- Fahren, beinhaltet u. a.
-
- Mann über Bord
- Manövrieren auf engem Raum
- Befahren von Hafen- oder Steganlagen
- Manöver an Bojen, Pfählen
- Anlegen
[Bearbeiten] Hochsee (B-Schein)
Im internationalen Bereich gibt es drei Kategorien von Schiffsführerscheinen:
- A-Schein: Binnengewässer
- B-Schein: Küstengewässer / offenes Meer (Schweiz: unbeschräkt gültig)
- C-Schein: Sämtliche Schiffe / Weltmeere
Der schweizerische Hochseeschein ist die Voraussetzung zum Führen einer Yacht unter Schweizer Flagge. Zur Erteilung des Hochseescheins müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bestandene Theorieprüfung
- Kantonaler Schiffsführerausweis ("Binnen-Schein") oder gleichwertiger Ausweis
- Max. 6 Jahre alter Nothelferausweis
- Sehtest
- Fahrtennachweis / Praxis auf See
[Bearbeiten] Theoretische Prüfung
Die theoretische Hochseescheinprüfung wird durch vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt anerkannte Seefahrtsschulen (wie etwa der Cruising Club der Schweizoder das Hochseezentrum HoZ) durchgeführt. Diese Schulen bieten auch die entsprechenden Ausbildungen an.
Die Prüfung umfasst die folgenden Gebiete:
- (Terrestrische) Navigation und Schiffsführung
- Seemannschaft
- Meteorologie
- Rechtsfragen
- Medizin an Bord
- Kartenaufgaben
Die Prüfung erfolgt im Multiple Choice Verfahren. Pro Prüfungsfach müssen mindestens 75% der Antworten korrekt sein; eine nicht bestandene Teilprüfung kann innert eines Jahres wiederholt werden.
[Bearbeiten] Praktischer Nachweis
Zum Erwerb des Hochseescheins sind nebst der theoretischen Prüfung Nachweise über praktische Erfahrung zu erbringen. Die nachzuweisenden Leistungen müssen innert 4 Jahren vor und nach der theoretischen Prüfung erfolgen.
Für die Erteilung des Segelscheins ist der Nachweis von mindestens 1'000 zurückgelegten Seemeilen erforderlich, wovon mindestens 700 nach bestandener Theorieprüfung absolviert werden müssen. Die Mindestdauer beträgt 3 Wochen, wovon mindestens 18 Tage auf See verbracht worden sein müssen.
Für die Erteilung des Motorbootscheins ist der Nachweis von mindestens 500 Seemeilen (400 nach bestandener Theorieprüfung) erforderlich, es müssen von 2 Wochen Seefahrt mindesten 10 Tage auf See verbracht worden sein.
Zur Ergänzung eines bestehenden Segel- bzw. Motorbootscheines durch die jeweils andere Kategorie muss nur ein reduzierter Praxisnachweis der zusätzlich zu erwerbenden Kategorie erbracht werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Informationen zu Schweizer Binnenschifffahrtsausweisen auf Theorie-Navigation.ch
- Prüfungsreglement 2006 des Cruising Clubs der Schweiz als PDF
- Schweizer gesetzliche Grundlagen zur Schifffahrt allgemein sowie insbesondere das Seeschifffahrtsgesetz und die Seeschiffahrtsverordnung
- Private Website mit nützlichen Infos zum Thema Hochseeschein von Toni Baur