Benutzer:St-fl/Olpe-Gesetz
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Das „Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe“ (Olpe-Gesetz) vom 18. Juni 1969 beinhaltet die Gebietsreform in des Kreises Olpe auf der kommunalen Ebene. Das Gesetz trat am 1. Juli 1969 in Kraft.
[Bearbeiten] Kurzbeschreibung
I. Abschnitt | Gebietsänderungen |
§ 1 | Zusammenschluss von Wenden und Römershagen zur neuen Gemeinde Wenden und Auflösung des Amtes Wenden |
§ 2 | Zusammenschluss von Drolshagen, Drolshagen-Land, Rhode (teilw.), Lieberhausen (teilw.) und Wiedenest (teilw.) zur neuen Stadt Drolshagen und Eingliederungen in diese; Ausgliederung von Bleche in den Oberbergischen Kreis; Auflösung des Amtes Drolshagen |
§ 3 | Zusammenschluss von Olpe, Olpe-Land, Kleusheim, Rhode (teilw.), Kirchveischede (teilw.), Helden (teilw.) und Rahrbach (teilw.) zur neuen Stadt Olpe und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Olpe |
[Bearbeiten] Weblinks
Kategorie:Rechtsquelle (NRW) Kategorie:Sauerland Kategorie:Kreis Olpe