Gebietsreform
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Die Gebietsreform – auch als „(Kommunale) Neugliederung“ oder mit negativer Betonung als „Eingemeindung“ bezeichnet – ist die Bildung größerer politischer und zugleich auch Verwaltungseinheiten auf der jeweiligen Ebene der Gemeinden, Landkreise bzw. Kreise, Stadtkreise bzw. kreisfreien Städte in Deutschland.
Die Gemeinde- und die Kreisreform wurden entweder zeitlich getrennt oder gleichzeitig durchgeführt. Die Bürger wurden nicht befragt und hatten keine Möglichkeit, darüber abzustimmen. Verbesserungen der Effizienz wurden zwar postuliert, aber häufig nicht realisiert; Kritiker sprechen deswegen von einem Triumph der Technokratie.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Gemeindereform
[Bearbeiten] Grundsätze
Für die Gebietsreform der Gemeinden wurde eine Reihe von Grundsätzen entwickelt, die auf eine Vergrößerung der bestehenden Einheiten durch Eingemeindung oder Vereinigung benachbarter Gemeinden abzielte. Ziele sind unter anderem Einsparungen und Effizienzsteigerung der Kommunalverwaltung und weiterer Einrichtungen, die aber nicht notwendigerweise eintreten, da die optimale Gemeindegröße kontext- und aufgabenabhängig ist, Zusammenlegungen also zu einer Verringerung von Effizienz und Effektivität führen können und auch häufig führen, von Demokratieproblemen gar nicht zu reden.
Bei der Zusammenlegung annähernd gleich großer Gemeinden wird meistens ein neuer Gemeindename eingeführt. Bei der Eingliederung kleinerer Gemeinden behält die größere in der Regel ihren Namen.
[Bearbeiten] Durchführung
Die Eingliederung oder Vereinigung von Gemeinden setzte bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein, als viele Städte im Zusammenhang mit der Industrialisierung wuchsen und neue Flächen benötigten. Das war überwiegend im rheinisch-westfälischen Industrieraum (Ruhrgebiet) der Fall, wo Gemeinden inzwischen auf eine Größe von mehr als 100.000 Einwohnern angewachsen waren.
Zwischen 1967 und 1978 reduzierten die westdeutschen Länder die Zahl ihrer Gemeinden. Dies wurde teils durch Vereinbarungen zwischen den Gemeinden auf freiwilliger Basis, das heißt die Gemeinden entschieden, in welcher Weise sie künftig zusammen arbeiten wollten, teils durch Hoheitsakte erreicht. Während in einigen Ländern Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse vorherrschten, wurden in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein neue Gemeindezusammenschlüsse auf einer Zwischenstufe errichtet (Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter).
Vor der Reform gab es in der Bundesrepublik etwa 24.000 Gemeinden, von denen 10.760 weniger als 500 Einwohner hatten, sowie 139 kreisfreie Städte und 425 (Land-)Kreise. Nach der Reform blieben 8505 Gemeinden, 91 kreisfreie Städte und 237 (Land-)Kreise.
Nach einer je nach Land unterschiedlichen Übergangsphase schloss der Gesetzgeber Mitte der 1970er-Jahre die Gemeindereform ab, indem er per Gesetz die Neugliederung der Gemeinden beschloss.
Diese Neuordnungen stießen bei den Bürgern nicht immer auf Gegenliebe. Beispiele sind
- die Neubildung der Stadt Villingen-Schwenningen
- die Neubildung der Stadt Lahn
- die Vergrößerung der Stadt Gronau um die ehemals selbstständige Gemeinde Epe
- die Vergrößerung der Stadt Papenburg um die ehemalige Kreisstadt Aschendorf
- die Eingliederung der Stadt Wesseling in die kreisfreie Stadt Köln
- die Vergrößerung des Ennepe-Ruhr-Kreises um die ehemals kreisfreie Stadt Witten und gleichzeitige Eingliederung der bis 1974 selbständigen Stadt Herbede nach Witten
- die Eingliederung der Städte Rheinhausen, Homberg und Walsum in die kreisfreie Stadt Duisburg
- die Eingliederung der Stadt Monheim in die kreisfreie Stadt Düsseldorf
- die Vergrößerung der kreisfreien Stadt Bochum um die ehemals kreisfreie Stadt Wattenscheid
- die Vergrößerung der Stadt Bottrop mit der ehemals dem Kreis Recklinghausen angehörenden Gemeinde Kirchhellen und kurzzeitig auch mit der ehemals kreisfreien Stadt Gladbeck (kurz Glabotki)
- die Vergrößerung der kreisfreien Stadt Essen um die Stadt Kettwig
- der Eingliederung der Stadt Rheydt in die Stadt Mönchengladbach
- die Vergrößerung der Stadt Gifhorn um die Gemeinde Gamsen
- die Zusammenlegung der Stadt Heimbach und der Stadt Nideggen im Kreis Düren
In einzelnen Fällen wurden die Vereinigungen durch die Gerichte wieder rückgängig gemacht. So wurde die Stadt Monheim ein Jahr nach der Eingemeindung in die kreisfreie Stadt Düsseldorf wieder selbstständig. In Niedersachsen hat der Landtag 1990 eine Korrektur der Gemeindereform beschlossen und der Stadt Aschendorf/Ems sowie den Gemeinden Langförden, Vörden und Mulsum die kommunale Selbstverwaltung wiedergegeben. Dieses Gesetz ist jedoch vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß erachtet worden. Einige Berühmtheit erlangte 1978 auch das Dorf Ermershausen mit etwa 800 Einwohnern im Landkreis Haßberge. Es widersetzte sich vehement der Eingliederung in die Gemeinde Maroldsweisach. Das gipfelte in einer Besetzung des Rathauses und der Errichtung von Barrikaden durch Bürger von Ermershausen mit dem Zweck, die Verlegung der Gemeindeverwaltung nach Maroldsweisach zu verhindern. Das Dorf wurde schließlich von mehreren Hundertschaften der Bereitschaftspolizei gestürmt und das Rathaus geräumt. Seit 1994 ist Ermershausen jedoch wieder selbstständig.
Negative Schlagzeilen machte die kommunale Neugliederung auch in Gronau Epe (Westfalen).Das bis 1975 unverschuldete Epe wurde durch die Neugliederung mit Gronau quasi über Nacht tief verschuldet und damit handlungsunfähig. Im niedersächsischen Gifhorn wurde von den Bewohnern der Gemeinde Gamsen vehement Widerstand geleistet. Das gipfelte 1974 in der Abladung von mehreren Tonnen Mist in und um das Gifhorner Rathaus.
Die Gemeinde Horgau in Bayern erreichte durch ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes 1983, dass die Eingemeindung nach Zusmarshausen aufgehoben wurde.
Die Stadt Heimbach in der nördlichen Eifel, welche schon vor der kommunalen Neugliederung durch Zusammenlegen der Gemeinden Hausen, Hergarten und Vlatten mit der Stadt Heimbach im ehemaligen Kreis Schleiden vergrößert worden war, wurde am 1. Januar 1972 mit der Stadt Nideggen zusammengefasst. Am 4. August 1972 entschied jedoch das Oberverwaltungsgericht, dass Heimbach wieder eigene Kommune wurde, nachdem viele Bürger vehement protestiert hatten. Dies erklärt außerdem, warum Heimbach trotz seiner geringen Größe seine Stadtrechte behielt.
Von der heutigen Wissenschaft wird die Gemeindegebietsreform teilweise als gelungen betrachtet, teilweise als eine dem Zeitgeist geschuldete Form der Technokratie angesehen, die sich von der Demokratietheorie her – gerade im Zusammenhang mit dem Prinzip Kommunale Selbstverwaltung, das durch den Staat nicht verliehen, sondern vielmehr nur bestätigt wird – nicht rechtfertigen lässt. Auch die Verbesserung von Effizienz und Effektivität wird häufig bezweifelt; empirisch kann jedenfalls ein automatischer Zusammenhang nicht verifiziert werden. Kritiker bemängeln, dass in vielen kleineren Gemeinden das „Wir-Gefühl“ verloren gegangen und damit auch die Bereitschaft, sich für „sein Dorf“ einzusetzen.
Als gelungenes Beispiel kann die Gemeindereform der Städte Treysa und Ziegenhain in Nordhessen angeführt werden. Aus den nur 5 km auseinanderliegenden Städten wurde die neue Stadt Schwalmstadt mit 20.000 Einwohnern gebildet, die dadurch zur größten Stadt im ebenfalls neu gegründeten Schwalm-Eder-Kreis wurde. Nach nunmehr über dreißig Jahren ist sie in Symbiose zusammengewachsen.
Nach der deutschen Wiedervereinigung gingen auch die ostdeutschen Länder Gemeindereformen an. In einzelnen Ländern ist sie bis heute noch nicht abgeschlossen, so dass sich die Zahl der Gemeinden in Deutschland (Frühjahr 2003: über 13.000 / Oktober 2006: 12.315) noch weiter verringern dürfte.
[Bearbeiten] Kreisreform
[Bearbeiten] Grundsätze
Für die Gebietsreform der (Land-)Kreise, Stadtkreise bzw. kreisfreien Städte wurde eine Reihe von Grundsätzen entwickelt, die auf eine Vergrößerung der bestehenden Einheiten abzielte.
In Nordrhein-Westfalen galten als Mindestgröße 150.000, in Verdichtungsgebieten sogar 200.000 Einwohner. Ansonsten waren die Grundsätze des Landesentwicklungsplans zu berücksichtigen, wonach die Kreise wirtschaftsräumliche Einheiten darstellen und in ihren Grenzen eine ausgewogene Vielfalt von Gemeinden des Typs A (Unterzentren) und B (Mittelzentren) haben sollten. Entwicklungsachsen durften nicht Grenzen sein, sondern wegen der Interdependenz der beiderseitigen Nutzung quergeschnitten werden.
[Bearbeiten] Durchführung
Die ersten Landkreise im heutigen Sinne wurden gebildet, als Preußen sein Staatsgebiet am 30. April 1815 in Provinzen und Regierungsbezirke und anschließend am 23. April 1816 in Kreise aufteilte. Schon wenige Jahre danach wurden die ersten "Kreisreformen" durchgeführt, bei denen einzelne Kreise aufgelöst und mit benachbarten Kreisen vereinigt wurden. Beispiele: 1819 die Korrektur der Kreiseinteilung im westfälischen Regierungsbezirk Arnsberg, 1823 die Vereinigung der Kreise Dinslaken und Essen zum neuen Kreis Duisburg und die Zusammenlegung der Kreise Rheinberg und Geldern, 1832 die Vereinigung des Kreises Bünde mit dem Kreis Herford und die Vereinigung des Kreises Brakel mit dem Kreis Höxter.
Größere Gebietsreformen wurden in der Weimarer Zeit durchgeführt. Insbesondere im Ruhrgebiet wurde in zwei Schritten am 1. April 1928 und am 1. August 1929 eine große Kreisreform durchgeführt. Seinerzeit entstanden u.a. der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadtkreise Castrop-Rauxel und Lünen. Am 1. August 1929 und am 1. Oktober 1932 wurden auch in der Rheinprovinz Kreisgrenzen geändert. So entstanden z. B. der Rheinisch-Bergische Kreis, der inzwischen wieder aufgelöste Rhein-Wupper-Kreis (zunächst als Kreis Solingen-Lennep) und der Oberbergische Kreis. Die größten Kreisreformen wurden in Westdeutschland jedoch in den 1960er und 1970er Jahren durchgeführt. Sie wurden teilweise durch Funktionalreformen ergänzt.
Die in Niedersachsen zum 1. August 1977 abgeschlossene Kreisreform musste auf Beschluss des Staatsgerichtshofes Bückeburg korrigiert werden. Der aufgelöste Landkreis Friesland und die Stadt Jever hatten Klage gegen das Reformgesetz erhoben, durch das die Gemeinden in zwei verschiedene Landkreise (Landkreis Ammerland und neuer Landkreis Friesland mit der Kreisverwaltung in Wittmund) eingegliedert wurden, und Recht bekommen. Der Landkreis Friesland hat sich 1980 aus den bis zur Kreisreform bestehenden Gemeinden zurückgebildet.
Auch die ostdeutschen Länder führten nach der Wiedervereinigung Kreisreformen durch. Allerdings war die DDR nach Auflösung der Länder im Jahre 1952 in 14 Bezirke (ohne Ost-Berlin) und in 217 Landkreise gegliedert worden. Davor gab es im Gebiet der DDR nur 132 Landkreise. Insofern handelt es sich bei den neueren Reformen zunächst quasi um eine Art Rückgängigmachung der damaligen DDR-Kreisreform.
Nach Abschluss aller Kreisreformen in Deutschland reduzierte sich die Gesamtzahl der (Land-)Kreise von 614 auf 323. In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Kreisreform mit voraussichtlicher Wirkung vom 1. Oktober 2009 beschlossen, bei der die bisherigen kreisfreien Städte zusammen mit den bisherigen Landkreisen fünf neue Großkreise bilden. Auch in Sachsen-Anhalt wird die Anzahl der Landkreise mit Wirkung vom 1. Juli 2007 deutlich auf elf reduziert. In Sachsen soll die Anzahl der Landkreise ab dem 1. Juli 2008 auf zehn sinken.
[Bearbeiten] Historische Daten
Siehe auch Hauptartikel Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland.
- 1. Oktober 1953 - Reduzierung der Stadtkreise von 10 auf 9
- 1. Januar 1973 - Reduzierung der Landkreise von 63 auf 35
- (siehe auch Kreisreform Baden-Württemberg 1973)
- 1. Juli 1972 - Reduzierung der Landkreise von 143 auf 71 und der kreisfreien Städte von 48 auf 25
- 6. Dezember 1993 - Reduzierung der Landkreise von 38 auf 14 und der kreisfreien Städte von 6 auf 4
- 1. August 1972, 1. Januar und 1. Juli 1974, 1. Januar 1977 und 1. August 1979 - Reduzierung der Landkreise von 39 auf 21 und der kreisfreien Städte von 9 auf 5
- 12. Juni 1994 - Reduzierung der Landkreise von 31 auf 12;
- bis zum 1. Oktober 2009 - Reduzierung der Landkreise auf 5 und Eingliederung aller kreisfreien Städte in die neuen Landkreise
- 1964 bis 1980 in mehreren Schritten; Schwerpunkt: 1. August 1977 - Reduzierung der Landkreise von 60 auf 38 und der kreisfreien Städte von 16 auf 9
- 1. November 2001 - Bildung der Region Hannover aus der Stadt und dem bisherigen Landkreis Hannover
- 1. Januar 1955 - Bildung einer zusätzlichen kreisfreien Stadt; 1966 bis 1976 in mehreren Schritten; Schwerpunkt: 1. Januar 1975 - Reduzierung der Kreise von 57 auf 31 und der kreisfreien Städte von 38 auf 23
- 1. Januar 1974 - Reduzierung der Landkreise von 7 auf 6 und Eingliederung der kreisfreien Stadt Saarbrücken in den neuen Stadtverband
- 1. August 1994 - Reduzierung der Landkreise von 48 auf 22;
- 1. Januar 1996 - Erhöhung der kreisfreien Städte von 6 auf 7
- (siehe auch Kreisreform Sachsen 1994/1996 und Kreisreform Sachsen 2008)
- 1. Juli 1994 - Reduzierung der Landkreise von 37 auf 21;
- 1. Juli 2007 - Reduzierung der Landkreise auf 11
- (siehe auch Kreisreform Sachsen-Anhalt 2007)
- 1970 bis 1974 in mehreren Schritten; Schwerpunkt: 26. April 1970 - Reduzierung der Kreise von 17 auf 11
- 1. Juli 1994 - Reduzierung der Kreise von 35 auf 17;
- 1. Januar 1998 - Erhöhung der kreisfreien Städte von 5 auf 6
- (siehe auch Geschichte der Verwaltungsgliederung Thüringens)
[Bearbeiten] Literatur
- Philipp Hamann: Gemeindegebietsreform in Bayern - Entwicklungsgeschichte, Bilanz und Perspektiven, Utz Verlag, München 2005 ISBN 3-8316-0528-9
- Wolfgang Drechsler: "Kommunale Selbstverwaltung und Gemeindegebietsreform: Deutsche Erfahrungen, generelle Erwägungen, estnische Perspektiven", in: ders. (Hrsg.): Die selbstverwaltete Gemeinde: Beiträge zu ihrer Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in Estland, Deutschland und Europa, Schriften zum Öffentlichen Recht, Bd. 784, Duncker & Humblot, Berlin 1999, S. 119-135
- Jan Esterhues: Die Gemeindegebietsreform im Raum Münster von 1975. Ein Beitrag zur handlungsorientierten politisch-geographischen Konfliktforschung. (= Westfälische geographische Studien; 51). Aschendorff, Münster 2005, ISBN 3-402-06287-9
- Gerhard Henkel und Rolf Tiggemann (Hrsg.): Kommunale Gebietsreform – Bilanzen und Bewertungen, Essener Geographische Arbeiten, Bd. 19, Paderborn 1990 (keine ISBN)
- David King: "A Model of Optimum Local Authority Size", in: Pola / France / Levaggi (Hrsg.): Local Government Finance. Theory and Policy, Cheltenham – Brookfield 1996, S. 55-76
- Landtag NRW: Der Kraftakt: Kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen, Schriftenreihe des Landtags, Bd. 16, Düsseldorf 2005 (ohne ISBN) Online-Bestellung
- Wolfgang Loschelder: Kommunale Selbstverwaltungsgarantie und gemeindliche Gebietsgestaltung, Duncker & Humblot, Berlin 1976
- Hans Joachim von Oertzen und Werner Thieme (Hrsg.): Die kommunale Gebietsreform, Schriftenreihe, Nomos, Baden-Baden 1980-1987
- Günter Püttner: "Kommunale Gebietsreform in den neuen Ländern? – Einführende Bemerkungen", in: ders. und Wolfgang Bernet (Hrsg.): Verwaltungsaufbau und Verwaltungsreform in den neuen Ländern. Beiträge zum deutsch-deutschen Verwaltungsrechtskolloquium am 21. und 22. Juni 1991 in Tübingen, Köln etc. 1992, S. 1-5.
- Detlev Vonde: Revier der großen Dörfer. Industrialisierung und Stadtentwicklung im Ruhrgebiet, Klartext, Essen 1994 ISBN 3-88474-123-3
[Bearbeiten] Siehe auch
- Städtefusion
- Aachen-Gesetz, Bielefeld-Gesetz, Bonn-Gesetz, Düsseldorf-Gesetz, Köln-Gesetz, Münster/Hamm-Gesetz, Niederrhein-Gesetz, Ruhrgebiet-Gesetz, Sauerland/Paderborn-Gesetz (alle Nordrhein-Westfalen)
- Gebietsreform in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
- Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland
- Liste der Städte in Deutschland
[Bearbeiten] Weblink
- Kommunale Gebietsreform, vor allem über die Auflösung des Kreises Moers
- Homepage eines Interessenverbandes von ca. 260 Gemeinden im Kampf gg. die Gemeindereform in Brandenburg
- Nachrichten zur Kreisreform in der Region Südwestholstein (Kreis Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg) in Schleswig-Holstein