Standesherrschaft Königsbrück
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Die Standesherrschaft Königsbrück war die vierte Freie Standesherrschaft der Oberlausitz. Sie bestand mit unterschiedlichen Rechten von 1562 bis 1920. Die Herren von Königsbrück residierten im Schloss Königsbrück.
[Bearbeiten] Beginn und Ende
Christoph von Dohna hinterließ nach seinem Tod im Jahre 1560 keinen erbberechtigten Nachkommen. Seine Güter fielen deshalb als erledigte Lehen an den Landesherren der Oberlausitz zurück. In einem Verkaufs- und Lehnbrief von Kaiser Ferdinand I. fand Königsbrück im Jahre 1562 Anerkennung als Standesherrschaft. Entsprechend der Verfassung des Königreiches Sachsen von 1831 gehörte der Standesherr von Königsbrück noch der Ersten Kammer der Ständeversammlung an. 1848 trat Peter Alfred Graf von Hohenthal die Gerichtsbarkeit an den Staat ab. Mit der Verfassung vom Jahre 1920 wurden schließlich alle öffentlich-rechtlichen Sonderrechte der Oberlausitzer Ständeherrschaft aufgehoben.
[Bearbeiten] Standesherren zu Königsbrück
- 1562–1579 Caspar von Dohna auf Staupitz (Niederlausitz)
- 1579–1583 Christoph von Schellendorf (angeheirateter Verwandter des vorigen)
- 1583–1621 Carl Magnus von Schellendorf (Sohn des vorigen)
- 1621–1666 Christoph, Wolf, Siegemund und Konrad von Schellendorf (Söhne des vorigen)
- 1667–1703 Maximilian von Schellendorf (Sohn Christophs)
- 1703–1726 Johanna Margaretha von Schellendorf (Witwe des vorigen)
- 1726–1739 Heinrich Friedrich von Friesen (Sohn des Bruders der vorigen)
- 1739–1755 August Heinrich von Friesen (Sohn des vorigen)
- 1756–1768 Johann Friedrich Ernst von Friesen (durch Vergleich an Linie Rötha)
- 1768–1773 Johann Georg Friedrich und Charlotte Henriette Christine von Friesen (Kinder des vorigen)
- 1773–1789 Siegismund Ehrenreich von Redern (durch Kauf erworben)
- 1790–1795 Johann Sigismund Ehrenreich von Redern (jüngerer Sohn des vorigen)
- 1795–1801 Georg Werner August Dietrich zu Münster-Meinhövel (durch Kauf erworben)
- 1803–1825 Peter Karl Wilhelm von Hohenthal (durch Kauf erworben)
- 1825–1838 Peter Karl von Hohenthal (Sohn des vorigen)
- 1838–1856 Peter Alfred von Hohenthal (Sohn des vorigen)
- 1856–1863 Ernst Wilding zu Radali (durch Kauf erworben)
- 1863–1893 Friedrich August Theodor Wildling von Königsbrück (Sohn des vorigen)
- 1893–1903 Karl Robert Bruno Naumann zu Königsbrück (durch Kauf erworben)
- 1903–1920 Robert Bruno Walther Naumann zu Königsbrück (Sohn des vorigen)