Steuer-Identifikationsnummer
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Die Steuer-Identifikationsnummer (auch TIN für Tax Identification Number) ist in Deutschland eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer für Steuerzwecke.
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[Bearbeiten] Einführung
Die neue Steuer-Identifikationsnummer wird zum 1. Juli 2007 eingeführt und ab diesem Zeitpunkt bzw. für Neugeborene von der Geburt an lebenslang gelten. Sie ersetzt für natürliche Personen die bisherige Steuernummer und besteht aus zehn Ziffern, die nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder abgeleitet werden dürfen, und einer zusätzlichen Prüfziffer. Zu der Identifikationsnummer werden alle persönlichen Angaben gespeichert: Name(n), Anschrift(en), Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Die gesetzliche Grundlage bildet § 139b Abgabenordnung.
Zwecks Umsetzung übermittelt jedes Einwohnermeldeamt dem Bundeszentralamt für Steuern jeden zum Ablauf des 30. Juni 2007 im Melderegister geführten Bürger. Vom Bundeszentralamt erhält der Steuerpflichtige anschließend die zugeteilte Identifikationsnummer und eine Übersicht der zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Nummer ist bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden gegenüber zu verwenden.
Wer wirtschaftlich tätig ist – also der Einzelunternehmer, Freiberufler, die juristische Person und die Personenvereinigung – bekommt zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Daneben existiert die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Unternehmen zur Durchführung des innergemeinschaftlichen Erwerbs nutzen.
[Bearbeiten] Nutzung der Daten
Die Identifikationsnummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamtes. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.
Außerdem ist gesetzlich festgelegt, inwieweit die Identifikationsnummer verwendet werden darf. So dürfen andere als die Finanzbehörden die Identifikationsnummer nur zur Vornahme von Datenübermittlungen verwenden. Dies gilt z. B. für Arbeitgeber bezüglich der Lohnsteuerdaten der Mitarbeiter und für Kreditinstitute hinsichtlich der Zinsabschlagsteuer.
[Bearbeiten] Kritik
Mit der Steuer-Identifikationsnummer wird in Deutschland erstmals jeder Bürger mit einem unveränderlichen Kennzeichen von einer staatlichen Stelle zentral erfasst, denn die bereits seit 1964 geltende Versicherungsnummer wird nur an Personen vergeben, für die ein Versicherungskonto in der gesetzlichen Rentenversicherung geführt wird.
Zur Gesetzesbegründung heißt es, dass „die Finanzbehörden organisatorisch und technisch fähig sein müssen, die zulässigen Überprüfungen effizient vorzunehmen“. Bisher sei eine Auswertung steuererheblicher Informationen in vielen Fällen unterblieben, weil die vorhandenen Informationen nicht zugeordnet werden konnten. Außerdem werde mit der Nummer – so die Gesetzesbegründung – ein wesentlicher Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens geleistet, Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht.
Die Nummer bringt zwar Erleichterungen im elektronischen Datenübermittlungsverfahren, aber für die Finanzbehörden vor allem auch neue Kontrollmöglichkeiten. So müssen z. B. deutsche Anleger die Identifikationsnummer künftig bei ausländischen Kontenverbindungen nachreichen. Ferner gelangen die in der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gesammelten Informationen ebenfalls an die Finanzämter. Diese werden damit in die Lage versetzt, möglicherweise steuerpflichtige Rentner ab 2005 zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern.
[Bearbeiten] Weblinks
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