Steuervergünstigung
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Steuersubvention, Steuerbegünstigung oder Steuervergünstigung ist ein umfassender Begriff für Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuervergütungen. Es handelt sich dabei um spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen, die für die öffentliche Hand zu Steuermindereinnahmen führen. Dabei ist aber zwischen systematischen oder von der Steuergerechtigkeit gebotenen Regelungen und subventionspolitischen Regelungen zu unterscheiden. Arbeitnehmersparzulage oder die Investitionszulage werden aus dem Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuer- oder Körperschaftsteueraufkommen gezahlt und gehören im weitesten Sinne ebenfalls zu den Steuerbegünstigungen sowie Steuervergütungen wie das Kindergeld oder die Eigenheimzulage.
Keine Steuervergünstigungen: Häufig bezeichnet man umgangssprachlich als Steuervergünstigung auch besondere Abschreibungsmöglichkeiten (Sonderabschreibungen, erhöhte Abschreibungen) oder auch der Abzug von Werbungskosten, Fahrtkosten und Fahrtkostenpauschalen, Sonderausgaben, Steuerfreibeträgen, außergewöhnlicher Belastung usw. von der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Eine Steuerbefreiung findet in der Weise statt, dass bestimmte Einkommensteile, Umsätze oder Sachverhalte ausdrücklich von der jeweiligen Steuer ausgenommen werden.
- Beispiel Einkommensteuer:
Steuerfrei waren nach § 3 Nr. 9 EStG Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses, höchstens jedoch 7.200 Euro. Diese Vorschrift ist weggefallen. - Beispiel Umsatzsteuer (Deutschland):
Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 12 UStG die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, … - Beispiel Gewerbesteuer:
Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 1 GewStG u. a. die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten, … - Beispiel Körperschaftsteuer:
Steuerfrei sind nach § 5 Nr. 7 KStG politische Parteien … und ihre Gebietsverbände sowie kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände. …
Unter Steuerermäßigung versteht man eine Verringerung des Steuersatzes oder der festgesetzten Tarifsteuer.
- Beispiel Einkommensteuer:
Die festgesetzte Einkommensteuer verringert sich um
- - ausländische Steuern, die auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen sind (§ 34 c EStG),
- - um 50 % der Zuwendungen an politische Parteien, … höchstens jeweils 825 Euro … (§ 34 g EStG),
- - bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen … um das 1,8fache des jeweils … festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags … (§ 35 EStG),
- - um einen bestimmten Prozentsatz der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis höchstens 600 Euro und für Pflege- und Betreuungsleistungen gilt ein Höchstbetrag von 1.200 Euro … (§ 35 a EStG).
- Beispiel Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker (§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG) aber auch für frische Schnittblumen (§ 14 UStG).
- Beispiel Gewerbesteuer:
Die Steuermesszahlen ermäßigen sich auf 56 vom Hundert bei Hausgewerbetreibenden … (§ 11 Abs. 3 GewStG)
- Beispiel Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsteuer ermäßigt sich um die ausländische Steuer, soweit diese der deutschen Körperschaftsteuer entspricht, wenn … (§ 26 KStG)