Stimmensplitting
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Unter Stimmensplitting versteht man die Aufteilung von Stimmen auf verschiedene Parteien.
d.h. Der Wähler kann seine Erststimme einem Wahlkreiskandidaten geben, für dessen Partei er seine Zweitstimme aber nicht vergibt( Kommt ca. bei 10% der Wähler vor).
Im Bundestagswahlrecht sind die Abgabe der Erststimme auf den Kandidaten der einen und die Abgabe der Zweitstimme auf die Liste einer anderen Partei mitverantwortlich für das Entstehen von Überhangmandaten.