Stockgut
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Stockgut bezeichnet Bauernhöfe in der Eifel, die einem besonderen Recht unterliegen.
Diese Bauernhöfe wurden von den jeweiligen Grundherren, beispielsweise im Falle Oberkail von den Grafen Manderscheid-Oberkail, als Erblehen an die Bauern gegeben. Die Bauern durften das Gut weder teilen, noch beleihen oder verkaufen. Im Erbfall ging das Lehen ungeteilt an das älteste Kind über.
Die Stockgüter gehörten also dem Grundherrn, und der Bauer trat als Verwalter des Gutes auf. Falls die Stockgut-Bauern ihren Verpflichtungen (Zehnt sowie Frondienste) nicht nachkamen, konnten sie entschädigungslos "entlehnt" werden.
In Luxemburg fand der Begriff Vogtei für Stockgüter Verwendung.