Strafgesetzbuch (Österreich)
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Das österreichische Strafgesetzbuch (Abkürzung StGB) regelt die grundlegenden Materien des österreichischen Strafrechts.
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[Bearbeiten] Geschichte
Das Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1974 löste als Neukodifizierung mit 1. Jänner 1975 das Strafgesetz (StG) von 1852 ab und wurde seither mehrfach novelliert. Weitere Vorgänger des österreichischen Strafrechts waren das erste einheitliche Strafgesetzbuch Constitutio Criminalis Theresiana aus 1768 für das ganze habsburgische Reich und das Josefinische Strafgesetzbuch aus 1787.
[Bearbeiten] Aufbau
Das StGB ist in zwei Teile gegliedert. Man unterscheidet den Allgemeinen Teil (§§ 1-74) und den Besonderen Teil (§§ 75-324).
Der Allgemeine Teil ist in zwei Bereiche geteilt.
- Der Allgemeine Teil I (AT I) behandelt die Lehre von der Straftat. Er beinhaltet die Rechtsfolgevoraussetzungen wie
- Vorsatz,
- Fahrlässigkeit,
- Unterlassung,
- Beteiligung,
- Versuch und die
- Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
- Der Allgemeine Teil II (AT II) behandelt die Lehre von den Folgen der Straftat:
- Strafen,
- Abschöpfung der Bereicherung,
- Strafbemessung,
- Bedingte Strafnachsicht und Entlassung,
- Bewährung und die
- Verjährung.
Im Besonderen Teil sind die einzelnen Delikte normiert. Geordnet sind die Delikte nach dem Rechtsgut, das durch den jeweiligen Tatbestand geschützt wird.
Wie in Deutschland sind zahlreiche Tatbestände, die nicht im StGB erfasst sind, in Nebengesetzen normiert. Das in Nebengesetzen kodifizierte Strafrecht bezeichnet man auch in Österreich als Nebenstrafrecht. Wichtige österreichische strafrechtliche Nebengesetze sind:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG),
- Mediengesetz (MedienG),
- Pornographiegesetz (PornoG),
- Verbotsgesetz 1947 (VerbotsG),
- Waffengesetz (WaffG),
- Militärstrafgesetz (MilStG),
- Finanzstrafgesetz (FinStrG).
Darüber hinaus finden sich auch in einigen anderen Gesetzen strafrechtliche Bestimmungen, etwa im Urheberrechtsgesetz (UrhRG).
Eine Besonderheit des österreichischen Strafrechts ist der relativ weite Spielraum bei der Strafbemessung. So reicht der Strafrahmen bei Mord (§ 75 StGB) von einem Jahr (§ 41 StGB) bis hin zu lebenslanger Haft oder Sicherungsverwahrung.
[Bearbeiten] Literatur
- Helmut Fuchs: Österreichisches Strafrecht. Allgemeiner Teil I. 6. Auflage. Springer, Wien/New York 2004. ISBN 3-211-20672-8
- Christian Bertel/Klaus Schwaighofer: Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil I (§ 75 bis 168b StGB). 9. Auflage. Springer, Wien/New York 2006. ISBN 3-211-30895-4
- Christian Bertel/Klaus Schwaighofer: Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil II (§§ 169 bis 321 StGB). 6. Auflage. Springer, Wien/New York 2005. ISBN 3-211-23770-4
- Diethelm Kienapfel: Grundriss des österreichischen Strafrechts. 11. Auflage. Manz, Wien 2005. ISBN 3-214-12176-6
- Diethelm Kienapfel/Hans Valentin Schroll: Studienbuch Strafrecht. Besonderer Teil. Band I: Delikte gegen Personenwerte. 5. Auflage. Manz, Wien 2003. ISBN 3-214-10565-5
- Diethelm Kienapfel/Kurt Schmoller: Studienbuch Strafrecht. Besonderer Teil. Band II. Delikte gegen Vermögenswerte. 1. Auflage. Manz, Wien 2003. ISBN 3-214-10570-1
- Diethelm Kienapfel/Kurt Schmoller: Studienbuch Strafrecht. Besonderer Teil. Band III. Delikte gegen sonstige Individual- und Gemeinschaftswerte. 1. Auflage. Manz, Wien 2005. ISBN 3-214-14962-8
[Bearbeiten] Links
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