Stuhlurteil
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Als Stuhlurteil werden Gerichtsurteile bezeichnet, die unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündet werden. Bei deutschen Gerichten sind in bestimmten Gerichten Stuhlurteile üblich, während in anderen Gerichten die Urteile in der Regel in gesonderten Verkündungsterminen verkündet werden.
Stuhlurteile sind üblich
- bei den Amtsgerichten in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen,
- bei den Sozialgerichten.
Bei den Arbeitsgerichten ist eine Mischform üblich (Urteil am Ende des Sitzungstages).