Sub auspiciis
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Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae (lat. Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten), oft als sub-auspiciis-Promotion abgekürzt, bezeichnet eine besondere Form der Promotion, die die höchstmögliche Auszeichnung von Studienleistungen in Österreich darstellt.
Diese Tradition geht noch auf das Kaiserreich zurück. Die besten Studenten wurden unter Anwesenheit des Kaisers promoviert, "sub auspiciis Imperatoris". Der Bundespräsident ist als Staatsoberhaupt Rechtsnachfolger dieser Tradition, es entstand die "Promotion sub auspiciis Praesidentis rei publicae".
Um "sub auspiciis" promoviert zu werden, muss man mehrere Kriterien erfüllen:
- Alle Oberstufenklassen müssen mit "Ausgezeichnetem Erfolg" abgeschlossen worden sein.
- Die Matura (Abitur) muss mit "Auszeichnung" abgelegt worden sein.
- Alle Diplom- und Rigorosenprüfungen sowie die Diplomarbeit und Dissertation müssen mit "Sehr Gut" bewertet worden sein.
- Die Studiendauer darf maximal der Durchschnittsstudiendauer entsprechen, es sei denn, es liegen für eine Verzögerung triftige Gründe vor.
- Die Lebensführung in- und außerhalb der Universität muss auszeichnungswürdig sein (Prüfung anhand des Lebenslaufs und Strafregisterauszug).
Die Voraussetzungen werden vom akademischen Senat der Universität per Bescheid festgestellt und dem Bundesministerium für Wissenschaft und der Präsidentschaftskanzlei zur Genehmigung vorgelegt.
Die Promotionsfeier selbst ist ein besonderer Festakt nur für diejenigen Kandidaten, die sub auspiciis promovieren, und findet in Anwesenheit des Bundespräsidenten statt (er kann allerdings einen Vertreter entsenden, in der Praxis geschieht dies aber nur bei Krankheit). An der Universität Wien findet die Promotion sub auspiciis praesidentis traditionell am dies academicus (Gründungstag) der Universität, dem 12. März, statt.
Nach der eigentlichen Promotion mit der Eidesformel und dem Gelöbnis verleiht der Bundespräsident dem nunmehrigen Doktor den Goldenen Ehrenring der Republik Österreich mit der Aufschrift "sub auspiciis Praesidentis".
In Österreich promovieren rund 8-12 Studenten pro Jahr "sub auspiciis". Vier Personen ist es sogar gelungen, in jeweils zwei Fächern "sub auspiciis" zu promovieren.[1]
[Bearbeiten] Weblinks
- Bundesgesetz über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten (Rechtsgrundlage)