Tausch (Begriffsklärung)
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Tausch bezeichnet
- juristisch die gegenseitige Übertragung von Gütern und Dienstleistungen, siehe Tausch
- soziologisch den Austausch sozialer Sanktionen - vgl. Tausch (Soziologie)
und ist der Name von folgenden Personen
- Franz Tausch (1762-1817), deutscher Klarinettenvirtuose und Komponist
- Reinhard Tausch (* 1921), deutscher Psychologe
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