Tausch
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[Bearbeiten] Begriffsbestimmung
Der Tausch ist die freiwillige, gegenseitige Übertragung von Gütern und Dienstleistungen.
Wenn Person A Eigentümer von x ist und Person B Eigentümer von y ist, so kommt es dann zu einem Tausch der Objekte x und y zwischen A und B, wenn y für A wertvoller ist als x und wenn für B umgekehrt x wertvoller ist als y. A gibt dann x an B und B gibt im Gegenzug y an A.
Der Tausch beruht auf den Institutionen des Eigentums und des Vertrages:
Tausch setzt zum einen die Verfügung jedes Tauschpartners über das zu veräußernde Tauschobjekt voraus, sei es in Form einer rein faktischen Verfügungsgewalt oder in Form von Besitz und Eigentum.
Tausch setzt zum anderen eine Einigung der Tauschpartner darüber voraus, welche Objekte jeweils dem andern übertragen werden sollen, sei es durch wechselseitiges Anbieten oder in Form eines ausformulierten Vertrages.
[Bearbeiten] Naturaltausch und Tausch gegen Geld (Kauf)
Wenn die Tauschobjekte 'in natura' getauscht werden, spricht man von "Naturaltausch". Wenn Güter gegen Geld getauscht werden, spricht man von "Kauf".
Geld erleichtert durch seine allgemeine Anerkennung als Zahlungsmittel und durch seine beliebige Teilbarkeit das Tauschen erheblich. Beim Naturaltausch der Objekte müssen immer zwei passende Eigentümer zusammenfinden, von denen jeweils der eine abzugeben hat, was der andere braucht, und zwar in der gewünschten Menge. Dies ist beim Kauf nicht nötig. Deshalb hat der Kauf den Naturaltausch fast völlig verdrängt und "Geld gegen Leistung" ist die vorherrschende Form des Tausches.
Die für das gekaufte Objekt hingegebene Geldmenge ist der individuelle "Preis" des Objektes. Der Preis, den ein Verkäufer für sein Objekt mindestens erzielen will, kann erheblich unter dem Preis liegen, den ein Käufer für dies Objekt höchstens bezahlen will. Aus dieser Differenz ergibt sich ein mehr oder weniger großer Verhandlungsspielraum, innerhalb dessen ein Tausch zum gegenseitigen Vorteil möglich ist ("Feilschen").
[Bearbeiten] Die normative Beurteilung des Tausches
Der Tausch ist eines der Grundmuster marktwirtschaftlich geordneter Gesellschaften, in denen statt einer zentralen Planung und Durchführung die einzelnen Eigentümer - sei es von Arbeitskraft oder von Geldvermögen - selbst ihre Interessen formulieren und verfolgen.
Dabei ist der eigene Vorteil (Entlohnung, Gewinn) ein wirksames Motiv zur Leistung, das bei zentraler Planung erst mühsam geschaffen werden muss.
Die Frage ist, ob auf diesem Wege das allgemeine Wohl gefördert wird.
Durch den Tausch werden die Tauschpartner besser gestellt als sie es ohne den Tausch wären, denn jeder bekommt, was er will, und niemandem wird etwas gegen seinen Willen genommen. Insofern ist der Tausch ein Verfahren zur Optimierung der Güterverteilung. Eine Verbesserung der Tauschmöglichkeiten in einer Gesellschaft - z.B. durch bessere Information über Produkte und tauschbereite Eigentümer (Internet) - bewirkt eine Steigerung des Wohlstands.
Allerdings kann das "Besser-gestellt-sein" durch den Tausch auch bedeuten, dass Person A - anstatt zu verhungern – nun gegen einen Hungerlohn für B arbeiten darf. Insofern hat Optimalität im Sinne eines Tauschgleichgewichtes wenig mit Gerechtigkeit zu tun.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eigentumsverteilung sehr ungleich ist und wenn eine Person oder Personengruppe als einzige über Güter verfügt, die die andern zum Leben benötigen ("Monopol").
Weiterhin setzt Optimierung voraus, dass durch den Tausch zwischen A und B nicht Dritte negativ betroffen sind. So könnte A durch sein Handeln (er tauscht schwere Arbeit gegen einen niedrigen Lohn ein) für andere Arbeiter "die Preise verderben" ("Dumping").
Grundsätzlich ist der Tauschende von Moral freigesetzt, wenn man von den normativen Voraussetzungen für einen Tausch (Freiwilligkeit der Veräußerung, Einhaltung der Tauschvereinbarung und Verbot der Täuschung in Bezug auf die Beschaffenheit und Menge der Güter etc.) einmal absieht. Als Eigentümer hat jeder das Recht, frei über sein Eigentum zu verfügen, wozu auch dessen Veräußerung gehört. Jeder hat Vertragsfreiheit und darf seine Interessen verfolgen. Was seine Interessen sind, bestimmt jeder selber. Auch für Irrtümer und Fehlentscheidungen ist jeder selber verantwortlich, da er den Tausch freiwillig zum eigenen Vorteil vereinbart hat. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, nach einem "gerechten Tausch" oder einem "gerechten Preis" zu fragen.
Das Märchen vom Hans im Glück hat die Kehrseite der Tauschfreiheit zum Gegenstand. Hans erhält als Lohn für sieben Jahre Arbeit einen Goldklumpen so groß wie sein Kopf. Motiviert durch augenblickliche Beschwerden und Stimmungen lässt sich Hans auf eine Reihe von scheinbar "glücklichen" Tauschaktionen ein, mit dem Ergebnis, dass er letztendlich gar nichts mehr von seinem Lohn besitzt, als er wieder zu Hause ankommt.
Ein anderes Beispiel für problematische Tauschvorgänge findet sich bei den amerikanischen Kolonisten, die mit den Indianern gute Geschäfte machten, als sie ihnen billige Glaskugeln als Tauschobjekte für Felle und ähnliches "andrehen" konnten, wie man sagt.
Begriffe wie "Wucher", "Spekulation", "Ausnutzung einer Notlage", "Ausnutzung von Unerfahrenheit", "Übervorteilung", "ungleicher Tausch" etc. deuten an, dass die Tauschfreiheit ihre besonderen moralischen Probleme mit sich bringt.
Eine Wirtschaft, die nur auf dem Naturaltausch von Gütern (engl. 'barter' [1])basiert und kein Wertübertragungsmittel wie Geld verwendet, gibt es nicht und hat es nie gegeben. Es handelt sich vielmehr um eine Modellkonstruktion der Volkswirtschaftslehre.