Telefongesellschaft
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Als Telefongesellschaft werden umgangssprachlich sowohl Netzbetreiber als auch Dienstanbieter bezeichnet. Vor der Liberalisierung der Telefonmärkte wurden beide Geschäftsbereiche in den meisten Ländern von einem Monopolunternehmen betrieben, das sich oft in Staatsbesitz befand.
Die angebotenen Dienste umfassen heute neben dem klassischen Sprachdienst, dem Telefonieren, auch die Bereitstellung von Datenfernübertragungsmöglichkeiten und den Anschluss ans Internet. Häufig sind Telefongesellschaften entweder auf das Festnetz oder den Mobilfunk (man nennt sie dann Mobilfunkgesellschaften) spezialisiert.
Um diese Leistungen zu ermöglichen, unterhält ein Netzbetreiber die Infrastruktur, bestehend aus Vermittlungsstellen, und Übertragungswegen. Die bedeutendste Investition ist die Teilnehmeranschlussleitung, die so genannte letzte Meile von der lokalen Vermittlungsstelle zum Endkunden.
Netzbetreiber schließen untereinander Verträge ab, die die Netzübergreifende Weiterleitung von Telefongesprächen und Daten ermöglichen. Teilweise mieten Netzbetreiber fehlende Infrastruktur (Vermittlungsstellen oder Leitungswege) von anderen Netzbetreibern oder speziellen Anbietern.
Dienstanbieter kaufen die Kommunikationsleistungen zum Großhandelspreis bei den Netzbetreibern ein und bieten diese den Endkunden zu eigenen Konditionen an (siehe auch MVNO). Das Angebot wird teilweise durch selbst erbrachte zusätzliche Dienstleistungen veredelt, wie z. B. Webhosting.