Tierärztekammer
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Die Tierärztekammern oder Landestierärztekammern sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie ordnen die Belange der Tierärzte im freien (niedergelassenen) Beruf und ihre Ausbildungsfragen.
In Deutschland führt jedes Bundesland eine eigene Tierärztekammer. Einzige Ausnahme hiervon ist Nordrhein-Westfalen: Hier bestehen die Kammer aus der TÄK Westfalen-Lippe und TÄK Nordrhein. Jeder in der kurativen Praxis tätige Tierarzt ist Pflichtmitglied in der für seinen Tätigkeitsbereich zuständigen Landeskammer.
In Deutschland wurde die erste Tierärztekammer im Jahre 1907 in Baden konstituiert, auf der Grundlage eines Gesetzes von 2006 „betreffend die Rechstverhältnisse des Sanitätspersonals“.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufgaben
Hauptaufgaben der Tierärztekammern sind:
- Erstellung der Berufsordnung
- Überwachung der Einhaltung des tierärztlichen Standesrechts
- Schlichtung von Streitigkeiten unter Tierärzten
- Überwachung der Ausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten (früher: „Tierarzthelfer“)
- Anerkennung von Fachtierarztbezeichnungen, Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen bei Tierärzten
- Überwachung der Einhaltung der tierärztlichen Gebührenordnung
- Begehung und Zulassung von Tierärztlichen Kliniken.
- Einrichtung und Überwachung der berufsständigen Versorgungseinrichtungen (z.B.Versorgungswerke für Tierärzte als standesrechtlichem Rententräger)
Mitglieder oder Delegierte von Tierärztekammern wirken in anderen staatlichen und gesellschaftlichen Gremien mit, so z.B. in Landesgesundheitsräten, Tierschutzräten u.Ä.
[Bearbeiten] Deutsche Bundestierärztekammer
Eine „Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Tierärztekammern“ wurde schon im Mai 1947 gegründet. Diese wurde 1994 als Bundestierärztekammer (BTK) neu konstituiert und fungiert heute, nach einer weiteren Änderungen ihrer Statuten im Jahre 2003, als Bundestierärztekammer e.V. Sie publiziert eine monatliche Mitteilungszeitschrift, das Deutsche Tierärtzeblatt.
[Bearbeiten] Österreichische Tierärztekammer
In Österreich existiert zur Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen und der Standesinteressen der Tierärztinnen und Tierärzte die Österreichische Tierärztekammer, eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Jedes Bundesland hat eine Außenstelle der Kammer.