Transports Internationaux Routiers
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T.I.R. ist eine Abkürzung für das Versandverfahren Transports Internationaux Routiers. Diese Abkürzung wird auf Schildern an Lkw angebracht, die Waren im TIR-Verfahren transportieren. Die Frachträume der Fahrzeuge werden verplombt, so dass unterwegs keine Öffnung möglich ist, ohne dass sie bei einer Kontrolle auffallen würde.
Somit wird der Verwaltungsaufwand bei Zollkontrollen minimiert, da nur das Start- und Zielland von der Verzollung betroffen sind.
Ausgestellt werden Carnets TIR von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU - International Road Transport Union/Union Internationale des Transports Routiers).
Rechtsgrundlage des TIR-Verfahrens ist das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14. November 1975 mit zurzeit 65 Vertragsstaaten, einschließlich den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Versandverfahren mit Carnet TIR (Webseite des deutschen Zoll)
- Informationen über das TIR-Verfahren (Webseite des schweizerischen Zoll)
- TIR-Handbuch der Vereinten Nationen
- Nach TIR-Verfahren oder ATA-Verfahren ausgeführte Transporte (Tätigkeitsbereich der Europäischen Union)
- Der Bürge Euler Hermes über Carnet A.T.A.