Triebwerk
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Ein Triebwerk ist die Gesamtheit der Antriebselemente eines kraftgetriebenen Fahrzeugs. Das Triebwerk umfasst Motor und (wo vorhanden) weitere für den Antrieb notwendige Komponenten wie Getriebe oder Luftschraube. Abhängig von der genauen Definition können auch Kühlung und Triebwerksverkleidung als zum Triebwerk gehörig verstanden werden.
In der zivilen und militärischen Luftfahrt besteht das Triebwerk aus der Gasturbine, welche in der Regel ebenfalls einfach als Motor bezeichnet wird, und meist allen anderen Komponenten zur Erzeugung von Energie und zur Versorgung des Fluggeräts, welche in der Regel sind: Generator (elektrische Energie), Pumpe (hydraulische Energie für Kraftstoff-, Hydraulik- und Ölsystem).
Diese Geräte sind über ein Getriebe mit dem Motor verbunden.
Darüber hinaus sind vor allem noch zwei weitere Systeme zu nennen, die meist direkt am Verdichter der Gasturbine angeschlossen sind und über Ventile geregelt werden: Kühlsystem (Kühlluft für thermisch hoch belastete Komponenten, wie etwa Hochdruck-Turbine), Pneumatiksystem (auch Bleed-system, Kabinenluft zur Druckbeaufschlagung und Sauerstoffversorgung). Kühlluft und Kabinenluft wird allgemein als Zapfluft bezeichnet.
Im Jargon von Auto-Werbeanzeigen und -fachzeitschriften wird auch ein Automotor ohne weitere Fahrzeugkomponenten als Triebwerk bezeichnet.
[Bearbeiten] Beispiele
- Die Gesamtheit der Antriebselemente einer Dampflokomotive (im Gegensatz zum Laufwerk) wurde ursprünglich als Triebwerk bezeichnet. Siehe auch: Triebwerk (Dampflokomotive).
- Raketentriebwerke, Strahltriebwerke sowie die Kombination von Kolbenmotoren, ggf. Getriebe und Propeller in der Luftfahrt.
- Motoren, die sich mit dem Getriebe in einem Block befinden (zum Beispiel beim NSU Prinz).
- Der Antriebsblock aus Motor und Getriebe bei Panzern.