Ulbricht-Doktrin
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Der Ausdruck Ulbricht-Doktrin stammt aus dem angelsächsischen Bereich und war im Deutschen so nicht gebräuchlich. Die Doktrin geht auf den DDR-Politiker Walter Ulbricht zurück, der erklärte, es könne normale diplomatische Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland nur dann geben, wenn beide Staaten die volle Souveränität des jeweils anderen Staates anerkannten. Dies stand im Gegensatz zur Hallstein-Doktrin, einer bundesdeutschen Leitlinie, die darauf bestand, dass die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) der einzige legitime deutsche Staat sei.
Die Große Koalition unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger baute zunehmend Beziehungen zu Staaten des Warschauer Paktes auf. Dies schürte Ängste in der DDR und in Moskau. Man befürchtete eine Destabilisierung des kommunistischen Blocks sowie eine Isolierung der DDR. Darauf verschärfte die DDR ihre Abgrenzungspolitik und drängte im Februar 1967 die Außenminister der Warschauer-Pakt-Länder zur Annahme eines Beschlusses, der besagte, dass kein Mitglied des Ostblocks sein Verhältnis zur BRD normalisieren dürfe, bevor die DDR dies getan habe. Die befreundeten sozialistischen Staaten stimmten dieser Haltung zu.
Westdeutschland gab schließlich die Hallstein-Doktrin auf und orientierte sich danach an den Grundsätzen der Ostpolitik. Im Jahr 1972 wurde von beiden deutschen Staaten der Grundlagenvertrag unterschrieben, der bestätigte, dass es zwei deutsche Staaten als souveräne Einheiten gebe. Der Vertrag ermöglichte die Einrichtung ständiger Vertretungen und die Aufnahme beider deutscher Staaten als Vollmitglieder in die Vereinten Nationen.