Diskussion:Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
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Darf man sich vom Unfallort entfernen, wenn man keinen Schaden verursacht hat, aber selbst Schaden erlitten hat? --84.61.47.2 12:17, 16. Feb 2006 (CET)
- Das kommt darauf an - bei Alleinunfällen (soweit sicher kein anderer zu Schaden gekommen ist): ja - bei anderen Situationen kann man durchaus auch Unfallbeteiligter sein! Beim Ausbremsen beim Fahrspurwechsel z.B. braucht man zwar keinen Schaden erleiden, ist aber trotzdem ursächlich für einen evtl. Unfall mit anderen Fahrzeugen in der neuen Fahrspur. Man kann also sehr wohl Verursacher sein, ohne selbst Schaden zu erleiden. -- Matt1971 ♫♪ 15:46, 16. Feb 2006 (CET)
- Dass bei Alleinunfällen das Entfernen vom Unfallort nicht strafbar ist, sollte vielleicht im Artikel irgendwo explizit erwähnt werden. --Chrisbenz 11:28, 5. Mai 2006 (CEST)
- Das ist m.E. nicht erforderlich. Alleinunfälle sind ein theoretisches Konstrukt, kommen aber in der Wirklichkeit nicht vor. Sieht man sich den Sachverhalt beim so genannten Alleinunfall genau an, findet man immer, dass der Eigentümer des angeritzten Baumes, der Bauer mit der Furche auf seinem Acker, der Träger der Straßenbaulast mit der Farbantragungen an seiner Leitplanke oder den Glassplittern, die er von seiner Straße entfernen muss, geschädigt ist. --Andrsvoss 12:25, 5. Mai 2006 (CEST)
- Alleinunfälle sind kein theoretisches Konstrukt. Mir ist es beispielsweise einmal passiert, dass ich mit dem Fahrrad über einen auf dem Radweg liegenden Ziegelstein gefahren und gestürzt bin. Die Folge: 2 verbogene Felgen, 1 verbogener Lenker und 1 gebrochenes Handgelenk. Am Radweg oder am Ziegelstein entstand kein Schaden.
- Das ist m.E. nicht erforderlich. Alleinunfälle sind ein theoretisches Konstrukt, kommen aber in der Wirklichkeit nicht vor. Sieht man sich den Sachverhalt beim so genannten Alleinunfall genau an, findet man immer, dass der Eigentümer des angeritzten Baumes, der Bauer mit der Furche auf seinem Acker, der Träger der Straßenbaulast mit der Farbantragungen an seiner Leitplanke oder den Glassplittern, die er von seiner Straße entfernen muss, geschädigt ist. --Andrsvoss 12:25, 5. Mai 2006 (CEST)
- Dass bei Alleinunfällen das Entfernen vom Unfallort nicht strafbar ist, sollte vielleicht im Artikel irgendwo explizit erwähnt werden. --Chrisbenz 11:28, 5. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Nazi-Herkunft so wichtig?
Der Baukasten ist ja bereits angebracht, dass im Moment nur die Situation in Deutschland geschildert ist. Der Absatz zur Genese des Gesetzes (von einem Fahrerfluchtparagrafen-Gegner geschrieben, vermute ich), führt das Gesetz auf das "Rechtsverständnis im Nationalsozialismus" zurück. Der englische Artikel schreibt über das entstehen, dass aufgrund der durch das Auto eigenen Möglichkeit zur Flucht (noch zudem wegen früher fehlender Nummernschilder) das Gesetz eingeführt wurde. Mit anderen Worten, der englische Artikel kommt vollkommen ohne eine Nazi-Verbindung aus, auch dass das Gesetz aus Deutschland käme ist nicht erwähnt. Da der aktuelle Text fundierter geschrieben ist als ich es mir zutraue, möchte ich selber den Text noch nicht ändern, sondern hier nur über die Diskussion auf diesen Umstand hinweisen. --Antiphon 16:07, 24. Feb. 2007 (CET)