Unternehmensgesetzbuch
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[Bearbeiten] Allgemeines
Mit 1. Jänner 2007 wurde das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) in großem Umfang novelliert und dabei in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenannt (Handelsrechts-Änderungsgesetz − HaRÄG, BGBl I Nr 2005/120). Die wesentliche Änderung ist, dass an die Stelle des Kaufmanns der Unternehmer als Normadressat tritt. Für die Situation in Deutschland und der Schweiz siehe Handelsrecht.
Im Unterschied zum HGB ist das UGB wieder mit dem ABGB und den österreichischen Rechtsgrundsätzen leichter vereinbar. Das deutsche HGB wurde nach dem "Anschluss" Österreichs an Stelle des Allgemeinen Handelsgesetzbuches (AHGB) gesetzt und durch die Einführungsverordnung (EVHGB) mit dem ABGB kompatibel gemacht. Dabei wurde durch die EVHGB das österreichische Recht im Geltungsbereich des Handelsrechts verdrängt und Grundsätze des BGB angewandt.
Durch die Novellierung werden in Zukunft die grundsätzlichen sachenrechtlichen Regelungen wie auch Grundsätze des Schuldrechts wiederum im ABGB (wie etwa gutgläubiger Eigentumserwerb oder Schadenersatz) reintegriert sein.
[Bearbeiten] Gliederung
Das Unternehmensgesetzbuch gliedert sich in fünf Bücher:
- Erstes Buch (§§ 1-58): Allgemeine Bestimmungen (Begriffe und Anwendungsbereich, Firmenbuch, Firma, Unternehmensübergang, Prokura und HVM)
- Zweites Buch (§§ 105-188): Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG) und stille Gesellschaft (stG)
- Drittes Buch (§§ 189-283): Rechnungslegung (Bilanzierung etc.)
- Viertes Buch (§§ 343-454): Unternehmensbezogene Geschäfte (wie Spedition etc.)
- Fünftes Buch (§§ 474-905): Seehandel
[Bearbeiten] Rechtsquellen (Rechtsnormen)
Neben dem UGB als zentrales Gesetz des Unternehmensrechts sind Gesetze in folgenden Bereichen von Bedeutung:
- Gesellschaftsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Wertpapierrecht
- Banken- und Kapitalmarktrecht
[Bearbeiten] Links
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