Unternehmerlohn
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Der Unternehmerlohn ist ein Entgelt für dispositive Tätigkeit, also die unternehmerische Leistung der Kombination der elementaren Produktionsfaktoren. Um den Unternehmerlohn erfassen zu können, muss zunächst festgelegt werden ob es sich um eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt.
In Kapitalgesellschaften erhalten die gesetzlichen Vertreter für ihre Tätigkeit Gehälter, welche als Grundkosten in die Kosten-Leistungs-Rechnung eingehen.
Das ist anders bei Personengesellschaften, sie haben nur Anspruch auf den etwaigen Gewinn. Damit die Arbeitsleistung im Gewinn entgolten wird, muss sie als Kostenbestandteil einkalkuliert werden.
Die Mitarbeit des Unternehmers in seinem eigenen Betrieb muss als Kostenbestandteil erfasst und als „Kalkulatorischer Unternehmerlohn“ in der Kostenrechnung berücksichtigt werden. Der Unternehmerlohn dient praktisch als Lohn für die durch den Inhaber zu Verfügung gestellte Arbeitskraft.
[Bearbeiten] Steuerliche Behandlung
- Gehälter für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit sie angemessen sind. Im Regelfall ist Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
- Gehälter für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft sind als Gewinnanteil dem betreffenden Gesellschafter vorweg zuzurechnen.
- Unternehmerlohn an den Inhaber eines Einzelunternehmens ist steuerlich irrelevant.