Urabstimmung
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Als Urabstimmung bezeichnet man die meist in Form einer Briefwahl durchgeführte geheime Abstimmung aller Mitglieder einer Organisation (z.B. politische Parteien, Gewerkschaften, Vereine) über eine bestimmte Fragestellung. Meist reicht eine Zweidrittelmehrheit der gültigen Stimmen zur rechtskräftigen Verabschiedung des zur Disposition stehenden Beschlusses.
Besondere Bedeutung erlangt die Urabstimmung im Zusammenhang mit der Befragung der Gewerkschaftsmitglieder in einem bestimmten Bereich und einer bestimmten Branche, ob ein Streik durchgeführt werden soll. Wenn mehr als 75 % der Gewerkschaftsmitglieder für einen Streik stimmen, dann darf die Gewerkschaft die Betriebe bestreiken. Wenn die Verhandlungsparteien der Gewerkschaften und der Arbeitgeber einen neuen Tarifvertrag beschlossen haben, müssen mindestens 25 % der Gewerkschaftsmitglieder für den neuen Tarifvertrag stimmen, damit er dann tatsächlich angenommen wird.
[Bearbeiten] Weblinks
- Urabstimmung - SR 220 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
- Glossar Tarifvertrag
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