Urnengang
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Als Urnengang wird in der Schweiz das Geschehen an einem "Abstimmungs-Sonntag" bezeichnet. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger (der Schweiz, eines Kantons oder einer Gemeinde; vgl. auch Frauenstimmrecht) werden aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Es gibt jedes Jahr vier eidgenössische Urnengänge. Oftmals werden auch kantonale und kommunale Wahlen oder Abstimmungen am gleichen Wahltag durchgeführt, was aus organisatorischen wie auch aus finanziellen Gründen sinnvoll ist, das ist allerdings den Kantonen bzw. Gemeinden überlassen. Alle vier Jahre wird neben den Abstimmungen auch der Nationalrat neu gewählt, meistens auch der Ständerat. Letzteres ist jedoch ebenfalls den Kantonen überlassen, da diese die Wahl in jenen gemäss Artikel 50 III BV selber regeln.
In Deutschland wird der Begriff Urnengang synonym mit Wahl benutzt.
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a150.html Artikel 50 III BV
- http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/liste2020.html Termine bis 2020