Diskussion:Verwirkung
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"Die Verwirkung ist im deutschen Recht nicht gesetzlich geregelt,..."
Für Ansprüche aus einer Markenverletzung findet sich bspw. eine Kodifizierung in § 21 MarkenG. Grundsätzlich trifft die Behauptung jedoch zu. Vielleicht sollte man etwas wie "bis auf Ausnahmen in Spezialgesetzen" oder "nicht allgemein geregelt" einführen?