Verbandsbeschwerderecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Gemäss Schweizer Recht haben schweizerische Umweltverbände ein Beschwerderecht, vor allem gegen Bauvorhaben.
Die meisten Beschwerden von Umweltverbänden werden von den oberen Verwaltungs- oder Gerichtsinstanzen geschützt. Dies ist dann der Fall, wenn angefochtene Bewilligungen dem geltenden Umweltrecht widersprechen. Kritiker des Verbandsbeschwerderechtes wollen dieses in jenen Fällen nicht zulassen, in denen ein konkretes Projekt durch eine Volksabstimmung genehmigt worden ist. Diese Absicht ist rechtlich nicht in Ordnung. Die Legislative (Parlament oder Volksabstimmung) ist nämlich nur zuständig für den Erlass oder die Änderung von Gesetzen, nicht aber für die Rechtsanwendung. Für die Rechtsanwendung sind ausschliesslich die Exekutive und die Justiz zuständig. Das in Deutschland geltende Verbandsklagerecht ist dem Verbandsbeschwerderecht ähnlich.
Beispiel: Die Baubewilligungsbehörde (Exekutive) erteilt eine Baubewilligung für ein Einkaufszentrum oder für ein Fussballstadion. Umweltverbände erheben – gestützt auf das Verbandsbeschwerderecht – Einsprache. Ihre Begründung: Die geplanten Anlagen sind ungenügend mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen und damit entstehen – im Widerspruch zur Umweltschutzgesetzgebung – unzulässig viele Fahrten mit privaten Autos.
[Bearbeiten] Weblinks
- Verbandsbeschwerderecht – offizielle Informationsseite