Vereidigung
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Bei einer Vereidigung leistet eine Person einen Eid. Von einer Beeidigung wird dagegen gesprochen, wenn Personen generell, Aussagen und Gutachten "durch Eid versichert" werden. Der Sprachgebrauch ist völlig uneinheitlich.
Vereidigt werden in der Regel (mit einer jeweils den Umständen entsprechenden Eidesformel):
- die Zeugen in einem Gerichtsprozess,
- die Inhaber politischer Ämter, in einigen Ländern sogar alle Beamten,
- Polizisten und Angehörige der Streitkräfte (siehe unten),
- in einigen Ländern alle Personen, die die Staatsbürgerschaft des betreffenden Landes erlangen, so z.B. in den USA.
Die Vereidigung wird durch die Wiederholung der Eidesformel oder durch deren Bestätigung mit den Worten „Ich schwöre es!“ (ggfs. mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“) beschlossen.
Gegen die Vereidigung vor Gericht kann sich der Zeuge in der Regel nicht wehren. (Einwände könnten die Verwandtschaft/Schwägerschaft zum Angeklagten bzw. einer Partei oder eine vorausgegangene Verurteilung wegen Meineides sein).
Siehe auch:
- Vereidigung (Schweiz) für die in der Schweiz gebräuchlichen Formeln.
[Bearbeiten] Vereidigung in den Streitkräften
Die Soldaten der meisten Länder legen einen Eid darauf ab, ihr Land zu verteidigen und die Befehle ihrer Vorgesetzten zu befolgen. In den Streitkräften der demokratischen Staaten enthält die Eidesformel in der Regel auch Bekenntnisse zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Rechtsstaatlichkeit.
Für die Einzelheiten siehe:
- Angelobung im Österreichischen Bundesheer
- In der deutschen Bundeswehr leisten Grundwehrdienstleistende ein Gelöbnis. Angehende Zeitsoldaten werden vereidigt.
- Vereidigung in der Schweizer Armee
- als historisches Beispiel den Fahneneid der ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR
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