Bundeswehr
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Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und ihre Verwaltung.
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[Bearbeiten] Allgemeines
Die Bundeswehr besteht aus den Streitkräften und der zivilen Bundeswehrverwaltung. An ihrer Spitze steht der Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden. Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, der den Dienstgrad General oder Admiral trägt, jedoch nicht militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr ist. Einen solchen kennt die Kommandostruktur der Bundeswehr nicht. Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft ihrer Bereiche haben die Inspekteure der Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) und der militärischen Organisationsbereiche (Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst).
Die Bundeswehrverwaltung besteht aus der Territorialen Wehrverwaltung und dem Rüstungsbereich. Gemäß Art. 87b GG dient sie den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte.
Das Hoheitszeichen der Bundeswehr ist das Eiserne Kreuz.
[Bearbeiten] Geschichte und Entwicklung
Hauptartikel: Geschichte der Bundeswehr
[Bearbeiten] Die Bundeswehr bis 1990
Der ehemalige General Gerhard Graf von Schwerin wurde am 24. Mai 1950 Konrad Adenauers „Berater in technischen Fragen der Sicherheit“ zur geheimen Vorbereitung des Aufbaus westdeutscher Streitkräfte. Am 26. Oktober 1950 berief Konrad Adenauer Theodor Blank zum „Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Dieses „Amt Blank“ wurde zur Keimzelle des späteren Bundesministeriums der Verteidigung.
Die Gründung der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik am 5. Mai 1955 führte zu erheblichen innenpolitischen Auseinandersetzungen, vor allem zwischen SPD und CDU über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass Deutschland nach der Hitler-Diktatur jemals wieder über Streitkräfte verfügen sollte. Am 7. Juni 1955 wurde die Wehrverwaltung gegründet, am 12. November 1955 die ersten 101 Freiwilligen vereidigt.
Der Name „Bundeswehr“ wurde auf Vorschlag des FDP-Bundestagsabgeordneten Hasso von Manteuffel, eines früheren Wehrmachtsgenerals, gewählt.
Die ersten Soldaten der Bundeswehr waren Offiziere und Unteroffiziere, die in der Wehrmacht gedient hatten. Im Jahr 1958 stammten 12.900 Offiziere aus der Wehrmacht. Alle Offiziere vom Oberst aufwärts wurden durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generäle ab.
Die Bundeswehr sieht sich ausdrücklich nicht in der Tradition der Wehrmacht, sondern pflegt verstärkt ihre eigenen Traditionen als demokratische Armee aus mündigen Bürgern aus 50 Jahren Bundeswehrgeschichte. Als gültige Tradition werden aber auch Soldaten und Truppenteile vor 1945 betrachtet, sofern sie durch ihr Wirken beispielhaft für Freiheit und Recht eintraten. Als Haupttraditionslinien von vor 1945 gelten die preußischen Reformer zu Beginn des 19. Jahrhunderts und der militärische Widerstand gegen Hitler. Schriftlich fixiert sind die Grundsätze der Traditionspflege in der Bundeswehr im Traditionserlass von 1982.
[Bearbeiten] Wiedervereinigung 1990
Nach der Wiedervereinigung nahm die Bundeswehr etwa 20.000 Soldaten der ehemaligen NVA der DDR auf. Außerdem wurde ein kleiner Teil des Materials der NVA übernommen und zum Teil bis heute weiter genutzt. Große Mengen der Bewaffnung und Ausstattung wurden hingegen verschrottet, verkauft oder verschenkt, z. B. Panzer an die Türkei und MiG-29-Flugzeuge der NVA-Luftstreitkräfte an Polen. Indonesien kaufte 39 Kriegsschiffe der Volksmarine.
[Bearbeiten] Bundeswehrreform und Transformation
Die Bundeswehr hat sich in ihrer Geschichte immer wieder veränderten Bedingungen anpassen müssen. Während des Ost-West-Konflikts war das Bedrohungspotenzial des Warschauer Pakts bestimmend für die Struktur der Bundeswehr. Nach dessen Ende war deshalb eine Grundreform der Bundeswehr notwendig geworden. Dabei mussten anfangs die mögliche Restbedrohung aus dem osteuropäischen Raum und sich zunächst nur vage abzeichnende neue Aufgaben miteinander in Einklang gebracht werden. Auch die innenpolitische Diskussion in Deutschland, die sich unter anderem zwischen 1990 und 1994 in der so genannten out-of-area-Debatte niederschlug, stand einer schnellen und gründlichen Reform im Wege. Erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 über die Auslandseinsätze der Bundeswehr waren die Voraussetzungen gegeben, die Bundeswehr gezielt auf derartige Aufgaben auszurichten. Es blieb jedoch vornehmlich aus innenpolitischen Gründen zunächst bei einer Veränderung in kleinen Schritten.
Nach dem Regierungswechsel 1998 und den Empfehlungen der so genannten Weizsäcker-Kommission wurde der Umbau unter Bundesminister Scharping erheblich beschleunigt. Nicht alle Reformansätze haben sich indes als praktikabel und finanzierbar erwiesen. Der beginnende militärische Kampf gegen den Terror als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 hat zu weiteren Überarbeitungen der Reformen geführt.
Inzwischen ist die Erkenntnis erwachsen, dass es nicht mehr möglich ist, einen am Ende der Reform anzustrebenden dauerhaften Sollzustand zu definieren, wie es für frühere Bundeswehrreformen unter den fast statischen Bedingungen des Kalten Krieges typisch war. Eine von manchen erhoffte gründliche Reform, die alle Probleme der Bundeswehr auf einmal behebt, kann es demnach nicht geben. Das neue sicherheitspolitische Umfeld unterliegt schnellen Wandlungen. Diesen Herausforderungen soll nach dem neuen Konzept mit einem kontinuierlichen Anpassungsprozess begegnet werden, der als „Transformation“ bezeichnet wird.
In diesem Prozess soll durch ständige Analyse und Bewertung aller entscheidenden Parameter eine Möglichkeit geschaffen werden, die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr in einem sich rasch verändernden Umfeld herzustellen und aufrecht zu erhalten. Das im Jahre 2004 aufgestellte Zentrum für Transformation der Bundeswehr (ZTransfBw) unterstützt das BMVg bei der Transformation der Bundeswehr.
[Bearbeiten] Auftrag, Aufgaben, internationale Einbindung und Einsätze
[Bearbeiten] Auftrag und Aufgaben
Die Bundeswehr hat gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“), d.h. Deutschland und seine Staatsbürger gegen Angriffe, äußere Gefahren und politische Erpressung zu schützen.
Während des Ost-West-Konflikts war die Abwehr eines Angriffs aus dem Osten Hauptaufgabe der Bundeswehr. Seit 1990 hat sich das Aufgabenspektrum verschoben und Auslandseinsätze sind in den Vordergrund getreten. Die Verteidigung der Bundesrepublik erfolgt nach den Worten des ehemaligen Verteidigungsministers Peter Struck „nicht mehr nur in Hindelang, sondern auch am Hindukusch“. [1]
Gemäß dem Weißbuch 2006[2] hat die Bundeswehr den Auftrag, die außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern, einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen zu leisten, die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gewährleisten, zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen, die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern.[3]
Der Auftrag ist in der Konzeption der Bundeswehr festgelegt:
- Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,
- Unterstützung von Bündnispartnern,
- Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger,
- Rettung und Evakuierung,
- Partnerschaft und Kooperation,
- Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle).
[Bearbeiten] Die Bundeswehr in internationalen Bündnissen und Organisationen
Nach Art. 24 GG kann sich der Bund zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen und hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, um eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern.
[Bearbeiten] NATO
Hauptartikel: NATO
Die Bundesrepublik Deutschland ist 1955 der NATO beigetreten. Ihre Streitkräfte waren während des Ost-West-Konflikts fest in die Gliederung der NATO eingebunden. Nach 1990 ist diese feste Bindung zwischen Teilen der nationalen Streitkräfte der Verbündeten und bestimmten Gliederungselementen der NATO-Kommandostruktur aufgehoben worden. Gleichwohl bleiben die deutschen Streitkräfte in den Streitkräfteplanungsprozess der NATO eingebunden. Die Anzeige von Kräften an die NATO ist eine Selbstbindung, die NATO kann die Nationen nicht zwingen, bestimmte Kräfte zu unterhalten. Als Beitrag zur NATO Response Force ist die Bundeswehr darauf eingestellt, jederzeit 5.000 Soldaten in hoher Bereitschaft zu halten.[4]
Mit dem Bündnisfall regelt der NATO-Vertrag im Artikel 5 in Verbindung mit Art. 115a GG eine weitere Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr. Die Bundeswehr kann auch eingesetzt werden, wenn ein NATO-Bündnispartner angegriffen wird. Der Bündnisfall wurde seit seiner Festlegung erstmals nach dem 11. September 2001 erklärt.
[Bearbeiten] Europäische Union
Mit der Entwicklung einer eigenen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hat sich die EU eine eigene militärische Handlungsfähigkeit zugelegt. Entsprechend dem so genannten European Headline Goal von 1999 (EHG) sollen die Mitgliedstaaten 60.000 Soldaten bereithalten, die innerhalb von 60 Tagen für ein Jahr zum Einsatz gebracht werden können. Daran beteiligt sich Deutschland in Stärke von 18.000.[4]
[Bearbeiten] Vereinte Nationen
Um bei Bedarf möglichst schnell auf Truppen zurückgreifen zu können, hat die UN mit verschiedenen Staaten so genannte standby arrangements abgeschlossen. 1999 hat sich Deutschland bereit erklärt, für die VN etwa 1.000 Soldaten vorzusehen.[4]
[Bearbeiten] Auslandseinsätze
Hauptartikel: Auslandseinsätze der Bundeswehr
Als Folge der seit 1990 veränderten Sicherheitslage wird die Bundeswehr auch zu friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung begann eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiets (out-of-area-Debatte). Die ersten derartigen Einsätze waren 1991 eine Minenräumaktion der Marine nach dem 2. Golfkrieg im Persischen Golf und 1993 die Entsendung eines Feldlazaretts nach Phnom Penh im Rahmen einer UN-Mission. Es folgten Einsätze in der Adria (SHARP GUARD 1992–1996), in Somalia und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR und SFOR. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einsätze nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 2 GG hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 geklärt. Darüber hinaus enthält dieses Urteil die Grundlegung für den Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Im Schrifttum ist umstritten, ob dieser Vorbehalt durch das Urteil nur explizit klargestellt oder in extensiver Auslegung der Verfassung erst durch das Gericht "eingeführt" wurde.
Wichtigste laufende Einsätze sind:[5]
- 1999 unter NATO-Kommando: KFOR (Kosovo Force), bis 4.700 Deutsche.
- seit 2001 Operation ACTIVE ENDEAVOUR im Mittelmeer zum Schutz des Seeverkehrs gegen terroristische Bedrohungen, deutsche Fregatten, U-Boote und Schnellboote.
- Seit Januar 2002 unter US-Kommando: Operation Enduring Freedom als Teil des Kampfes gegen den Terrorismus. Gegenwärtig im Wesentlichen auf Marinepräsenz am Horn von Afrika und Spezialkräfte in Afghanistan reduziert (Beteiligung schwankend: 240 - 450 Soldaten).
- seit Januar 2002 ISAF-Einsatz in Afghanistan zur Friedenssicherung unter GBR (ISAF 1), TUR (ISAF 2) und GE/NL Kommando (ISAF 3). Seit ISAF 4 2003 unter NATO-Kommando.
- seit Dezember 2004 unter EU-Kommando: EUFOR (European Union Force in Bosnia and Herzegovina) etwa 1100 Deutsche
- seit April 2005 UNMIS (United Nations Mission in Sudan) - Entsendung von bis zu 75 unbewaffneten Militärbeobachtern in den Süden und Osten des Sudans zur Überwachung des Friedensabkommens.
- seit September 2006 - Seeraumüberwachung vor der Küste des Libanons im Rahmen von UNIFIL II mit Fregatten, Schnellbooten und Hilfsschiffen unter deutscher Führung. Einschließlich Landkomponenten zur Versorgung und zur Unterstützung der libanesischen Kräfte ca. 1.400 Soldaten entsandt (Mandatsobergrenze 2.400).
[Bearbeiten] Organisation und Struktur
Hauptartikel: Gliederung der Bundeswehr
[Bearbeiten] Führungsorganisation
Die Bundeswehr wird vom Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt geführt. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als Oberste Bundesbehörde unterstützt ihn bei dieser Aufgabe. Der dem Ministerium nachgeordnete Bereich gliedert sich in militärische und zivile Organisationsbereiche, die jeweils einem Abteilungsleiter des BMVg unterstehen.
[Bearbeiten] Truppendienstliche und administrative Führung
Teilstreitkräfte:
Organisationsbereiche:
Die Inspekteure dieser militärischen Organisationsbereiche unterstehen truppendienstlich direkt der Leitung des Ministeriums.
Zivile Organisationsbereiche sind
- die Bundeswehrverwaltung, bestehend aus territorialer Wehrverwaltung und dem Rüstungsbereich
- die Militärseelsorge
- die Rechtspflege der Bundeswehr
[Bearbeiten] Einsatzführung
Der Bundesminister der Verteidigung ist für die Führung der Auslandseinsätze verantwortlich, solange die Befehls- und Kommandogewalt nicht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler übergegangen ist. Der Befehlsstrang zu den nationalen Befehlshabern deutscher Streitkräfte in den Einsatzgebieten verläuft über den Generalinspekteur, den Stellvertreter des Generalinspekteurs und ein verantwortliches Führungskommando. Bei allen größeren und streitgemeinsamen Einsätzen wird diese Aufgabe vom Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam wahrgenommen. Kleinere Einsätze können von den Führungskommandos der anderen militärischen Organisationsbereiche geführt werden, wie zum Beispiel Operation Active Endeavour durch das Flottenkommando.
[Bearbeiten] Streitkräftekategorien
Die Streitkräfte sind in drei Kräftekategorien gegliedert, Eingreifkräfte, Stabilisierungskräfte und Unterstützungskräfte.[4] Diese Kräfte werden für die unterschiedlichen Aufgaben ausgerüstet und ausgebildet. Diese Kategorisierung wurde vornehmlich zu dem Zweck eingeführt, nicht alle Kräfte gleich aufwändig ausstatten zu müssen.
Unter Eingreifkräften versteht man die der NATO, der EU und den Vereinten Nationen angezeigten schnell verfügbaren Kräfte, die auch für Kampfoperationen hoher Intensität geeignet sind. Zusammen mit weiteren 1.000 Soldaten als nationale Eingreiftruppe für militärische Evakuierungen gehören dieser Kategorie 35.000 Soldaten an.
Stabilisierungskräfte sind für lang anhaltende Auslandseinsätze vorgesehen, bei denen es auf den Erhalt von Sicherheit und Stabilität in einem Einsatzgebiet ankommt, wie zum Beispiel ISAF in Afghanistan. Die Soldaten sind weniger für intensive Gefechte vorgesehen als auf den Sicherungsdienst, Abwehr asymmetrischer Bedrohungen und engen Kontakt mit der Zivilbevölkerung eingestellt. Dafür sollen gleichzeitig bis zu 14.000 Soldaten zur Verfügung stehen. Um die Truppen regelmäßig austauschen zu können, sind fünf Ablösungen vorgesehen, so dass der Umfang der Stabilisierungskräfte 70.000 Soldaten beträgt.
Die übrigen 145.000 aktiven Soldaten der Unterstützungskräfte stellen in der Heimat oder im Einsatzgebiet den Grundbetrieb sicher, also Ausbildung, Logistik und administrative Aufgaben.
[Bearbeiten] Personalstruktur
Die Personalstruktur der Bundeswehr ist seit 1990 in mehreren Schritten den veränderten Anforderungen angepasst worden. Gemäß dem jetzt gültigen Personalstrukturmodell (PSM 2010) soll die Bundeswehr bis 2010 eine neue Struktur mit einer Friedensstärke von etwa 250.000 Soldaten und 75.000 zivilen Mitarbeitern einnehmen. Nur etwa 20 Prozent der Soldaten werden dann noch Wehrpflichtige sein, die übrigen sind Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Während des Kalten Krieges verfügte die Bundeswehr über eine Sollstärke von etwa 495.000 Soldaten.
Seit 2001 sind alle Laufbahnen der Bundeswehr uneingeschränkt für Frauen geöffnet. Zuvor durften sie nur im Sanitätsdienst (seit 1975 als Offizier, seit 1991 auch in der Unteroffiziers- und Mannschaftslaufbahn) und im Militärmusikdienst (ebenfalls seit 1991) beschäftigt werden. Derzeit leisten über 12.000 weibliche Soldaten Dienst in der Bundeswehr, davon etwa die Hälfte im Sanitätsdienst. Insgesamt stellen sie einen Anteil von 6,2% der Berufs- und Zeitsoldaten. Dabei liegt ihr Anteil in der Marine bei 8,4%, im Heer bei 6,3% und in der Luftwaffe bei 4,9%. (Stand Januar 2005).[6]
Die Reservisten der Bundeswehr sind unter anderem in Heimatschutzbataillonen eingeplant, die im Verteidigungsfall (oder in anderen Notfällen) aufgestellt werden. Auch in Auslandseinsätzen werden viele Reservisten eingesetzt. Im Zuge der Umstrukturierung werden allerdings auch diese nicht-aktiven Truppenteile aufgelöst und die Reservisten zunehmend auf so genannten „gespiegelten Dienstposten“ innerhalb der aktiven Truppenteile eingesetzt, wenn sie im Rahmen von Wehrübungen wieder in das Soldatenverhältnis berufen werden.
[Bearbeiten] Die Einbindung der Bundeswehr in den demokratischen Staat
Bei der Gründung der Bundeswehr wurde darauf geachtet, dass die neuen Streitkräfte weder eine gesellschaftlich und politisch dominierende Stellung wie im Kaiserreich erlangen sollten, noch wie die Reichswehr als Staat im Staate gesellschaftlich isoliert würden. Zu diesem Zweck wurde eine Anzahl von Instrumenten zur Politischen Kontrolle der Streitkräfte geschaffen. Besonderer Wert wurde auf das innere Gefüge gelegt, das sich an den neuen Prinzipien der Inneren Führung orientieren sollte. Auch der Rechtsstatus der Soldaten wurde entsprechend der Werteordnung des demokratischen Rechtsstaats neu definiert.
[Bearbeiten] Parlamentarische Kontrolle
Die Bundeswehr untersteht dem Bundesminister der Verteidigung, einem zivilen Angehörigen der vom Deutschen Bundestag getragenen Bundesregierung. Der Verteidigungsminister ist der einzige Zivilist, der Soldaten Befehle erteilen kann. Dadurch wird das Primat der Politik, das heißt der Vorrang der Politik gegenüber dem Militär, sichergestellt. Dieses politische Primat erfordert, dass auch in der Bundeswehr das Prinzip von Befehl und Gehorsam gilt.
Obwohl die Bundeswehr Teil der Exekutive ist, hat der Bundestag bedeutende Kontrollrechte, und die Bundeswehr gilt als „Parlamentsarmee“[7]. Das Parlament verfügt über Kontrollinstrumente mit gegenüber der Bundeswehr erheblich weiter gehenden Rechten, als es sie für andere Bereiche der Exekutive wie etwa der Bundespolizei, der Finanzverwaltung oder den Botschaften gibt. Es handelt sich dabei um die besonderen Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss, um den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und um die Sonderregelungen im Haushaltsrecht.
[Bearbeiten] Der Verteidigungsausschuss
Während der Bundestag in allen anderen Angelegenheiten einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann (Art. 44 GG), kann sich der Verteidigungsausschuss selber zum Untersuchungsausschuss erklären (Art. 45a GG). Das erlaubt es den Abgeordneten, jede bundeswehrinterne Sache, der der Ausschuss politische Bedeutung beimisst, mit allen Mitteln eines Untersuchungsausschusses, das heißt ähnlich einer staatsanwaltlichen Ermittlung, zu überprüfen, ohne dass das Bundestagsplenum eingeschaltet werden muss. Dadurch können die zuständigen Parlamentarier die Bundeswehr leichter überwachen, ohne dass die gegebenenfalls notwendige Geheimhaltung verloren geht.
[Bearbeiten] Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Art. 45b GG bestimmt, dass zum Schutze der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle ein Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages berufen wird. Der Wehrbeauftragte ist also ein Organ des Bundestages, nicht der Bundeswehr oder der Bundesregierung. Er untersucht mögliche Verletzungen der Grundrechte der Soldaten und Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung und berichtet dem Bundestag. Außerdem ist er Petitionsinstanz für alle Soldaten, die sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an ihn wenden dürfen.
[Bearbeiten] Sonderregelungen im Haushaltsrecht
Art. 87a Abs. 1 GG bestimmt: “Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.” Das bedeutet, dass die Stärke und Organisation der Streitkräfte jedes Jahr von neuem durch den Bundestag im Haushaltsgesetz festgelegt werden. Eine ähnliche Regelung gibt es für keinen anderen Bereich der Exekutive. Sie verhindert, dass der Verteidigungsminister die Streitkräfte vergrößert oder sie zu nicht vom Parlament gebilligten Zwecken umorganisiert.
[Bearbeiten] Innere Führung
Hauptartikel: Innere Führung
Der Begriff Innere Führung beschreibt die komplexe Führungskonzeption der Bundeswehr, er ist verbunden mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform. Das bedeutet, dass die Grundrechte des Soldaten nur so weit eingeschränkt werden sollen, wie es der militärische Auftrag erfordert. So ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch das Prinzip von Befehl und Gehorsam eingeschränkt (siehe: Vorgesetztenverordnung). Anders als Soldaten in vielen Ländern besitzen die Bundeswehrsoldaten das aktive und das passive Wahlrecht.
Die Innere Führung soll so die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft gewährleisten. Sie wurde unter anderem durch den späteren General Graf Baudissin entwickelt und markiert einen bedeutenden Unterschied zu allen früheren deutschen Armeen. Zuständig für die Lehre, Kommunikation nach außen und die Weiterentwicklung ist das Zentrum Innere Führung.
[Bearbeiten] Der Rechtsstatus der Soldaten
Soldaten genießen als Staatsbürger in Uniform grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Bürger. Art. 17a Abs. 1 GG regelt, in welchem Maße Soldaten Einschränkungen ihrer Grundrechte hinnehmen müssen. Die militärischen und zivilen Dienstpflichten der deutschen Staatsbürger sind in Art. 12a GG festgelegt, der die rechtliche Grundlage für die Wehrpflicht bildet. Die Dienstpflichten der Soldaten ergeben sich aus dem Soldatengesetz.
Die Wehrbeschwerdeordnung erlaubt es jedem Soldaten, sich in dienstlichen, disziplinaren und verwaltungsrechtlichen Fragen auf dem Dienstweg zu beschweren, ohne dass ihm daraus Nachteile erwachsen dürfen. Das Beschwerdeverfahren eröffnet dem Soldaten den Rechtsweg.
Die Ahndung von Dienstvergehen ist in der Wehrdisziplinarordnung geregelt. Sie bestimmt die Maßnahmen, die Disziplinarvorgesetzte und Truppendienstgerichte gegen solche Soldaten verhängen dürfen, die ihre Pflichten aus dem Soldatengesetz verletzt haben. Rechtlich betrachtet sind diese Maßnahmen keine Strafen, sondern arbeitsrechtliche Sanktionen, die auch nicht als Vorstrafe registriert werden. Die schwerste, nur durch ein Truppendienstgericht zu verhängende Maßnahme ist die fristlose Entlassung. Die Truppendienstgerichte bestehen aus zivilen Berufsrichtern und militärischen Beisitzern. Zweite und letzte Instanz der militärischen Disziplinargerichtsbarkeit ist der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Wehrstrafgesetz legt die Tatbestände fest, die als Wehrstraftat geahndet werden. Dazu gehören unter anderem die Fahnenflucht und der Ungehorsam. Das Gesetz gilt nur für Soldaten und wird durch die ordentliche Gerichtsbarkeit angewandt. Nur für den Verteidigungsfall können nach Art. 96 Abs. 1 bis 3 GG eigene Wehrstrafgerichte eingerichtet werden, die nur Taten ahnden dürfen, die außerhalb des Bundesgebiets verübt wurden. Diese Gerichte bestehen aus Berufsrichtern und unterstehen dem Bundesminister der Justiz. Bislang ist die für diese Gerichte notwendige Rechtsgrundlage nicht erlassen worden.
[Bearbeiten] Ausrüstung
Trotz erheblicher Einsparungen in den Verteidigungshaushalten der vergangenen Jahre hat die Bundeswehr in dieser Zeit einen großen Teil ihrer Ausrüstung modernisiert. Dabei ging es vor allem darum, die Streitkräfte für die Auslandseinsätze auszustatten. Zu diesem Zweck wurden bestehende Waffensysteme angepasst und neuartige Systeme beschafft. Wegen der unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Einsätzen, der Kategorisierung der Streitkräfte in Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterstützungskräfte und auf Grund des schnellen technischen Fortschritts ist die Ausrüstung heute weniger homogen als in der Vergangenheit. Einzelheiten finden sich hier:
- Liste der Handwaffen der Bundeswehr
- Liste von Kettenfahrzeugen der Bundeswehr
- Liste von Luftfahrzeugen der Bundeswehr
- Liste von Radfahrzeugen der Bundeswehr
- Liste von Kriegsschiffen der Bundeswehr
[Bearbeiten] Privatisierung
Im Rahmen von Bundeswehrreform und Transformation sind verschiedene Versuche unternommen worden, Ausrüstung von Privatunternehmen beschaffen und instand halten zu lassen. Dazu gehört auch der größte Teil des Fuhrparks der Bundeswehr. Weitgehend mit den zivilen Fahrzeugen vergleichbare Fahrzeugmodelle des Alltagsbedarfs für Truppe und Verwaltung werden seit 2002 durch die BwFuhrparkService GmbH verwaltet.
Ähnliche Ansätze gibt es für die Liegenschaften der Bundeswehr. Im Zuge der Reduzierung auf 392 Standorte wurden zahlreiche Liegenschaften für eine andere, meist zivile Nutzung frei gemacht (Konversion) oder stillgelegt.[8]
[Bearbeiten] Uniform
Hauptartikel: Uniform (Bundeswehr)
Für die Soldaten der Bundeswehr gibt es eine große Zahl unterschiedlicher Uniformen. Neben den Ausgehuniformen der Teilstreitkräfte gibt es verschiedenartige Arbeits- und Gefechtsanzüge und Sonderbekleidung für bestimmte klimatische Verhältnisse wie zum Beispiel Kälteschutzbekleidung. Die Bestimmungen für die Uniformen der Bundeswehr sind ausführlich in der ZDv 37/10 "Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr" festgelegt.
[Bearbeiten] Kernwaffen
Heute existieren in Deutschland schätzungsweise 150 Atomwaffen in speziellen Bunkern auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein (ca. 130) und dem Luftwaffen-Fliegerhorst Büchel (ca. 20).[9] In früheren Jahren, zu Zeiten des Kalten Krieges, gab es noch weitere entsprechende Sonderwaffen-Depots in Bundeswehr-Kasernen, welche jedoch immer durch US-Soldaten bewacht wurden. Die Luftwaffe trainiert heute nur noch in Büchel im Rahmen der Nuklearen Teilhabe den Einsatz von Kernwaffen durch Jagdbomber vom Typ Tornado, wobei allerdings lediglich am Boden trainiert wird. Es ist in der gesamten Geschichte der Bundeswehr noch kein Luftwaffen-Flugzeug mit einer Atombombe gestartet. Die Kernwaffen unterstehen den amerikanischen Streitkräften und müssen im Kriegsfall erst durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten freigegeben werden, Deutschland hat keine Verfügungsgewalt über diese Waffen.
[Bearbeiten] Die Bundeswehr in der öffentlichen Kritik
siehe hierzu auch: Geschichte der Bundeswehr
Seit ihrer Gründung wird die Bundeswehr von einer kritischen Öffentlichkeit genau beobachtet. Dabei ging es in gleicher Weise um individuelles Fehlverhalten wie um die Institution Bundeswehr als Ganzes. Fehlentwicklungen wurden von Politik und Presse oft mit großem Echo in der Bevölkerung diskutiert. Die politische Debatte drehte sich in den Anfangsjahren um die Wiederbewaffnung selber, ab 1990 vor allem um die Auslandseinsätze.
Die Minister Franz Josef Strauß, Georg Leber, Gerhard Stoltenberg und Rudolf Scharping verloren wegen verschiedener Affären ihr Amt, auch Manfred Wörner stand kurz vor dem Rücktritt. Die Minister Theodor Blank und Rupert Scholz hielten sich nur kurze Zeit im Amt. Deshalb wird das Amt des Bundesministers der Verteidigung als „Schleudersitz für Politiker“ angesehen.
In den 50er bis 70er Jahren des 20. Jahrhunderts gab es eine breite Diskussion über das Verhältnis der Bundeswehr zur Gesellschaft. Aspekte der Diskussion waren die Herkunft vieler Vorgesetzter aus der Wehrmacht, die Anwendung der Inneren Führung und das Verhältnis der Bundeswehr zu den Gewerkschaften. Im Zusammenhang mit dem Gewerkschaftserlass bat zum Beispiel der damalige Generalinspekteur, General Heinz Trettner, 1966 um seine Entlassung.
Auch die Benennungen von Kasernen und Straßen innerhalb von Kasernen, Einheiten und Schiffen nach historisch belasteten Militärangehörigen führten immer wieder zu Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit und in der Truppe. Deshalb kam es auf Initiative verschiedener Bürger und Politiker zu einer Reihe von Umbenennungen wie im Falle der früheren Generaloberst-Dietl-Kaserne (1995) oder des früheren Jagdgeschwader 74 Werner Mölders (2005). Diese Tilgung des Traditionsnamens „Mölders“ ging auf die parlamentarische Initiative von Gerhard Zwerenz MdB vom 24. April 1998 zurück. Nicht in allen Fällen waren die Umbenennungen auf Fehlverhalten der vormaligen Namensgeber zurück zu führen, sondern auf den Wunsch, eine andere Person zu ehren, wie im Falle der Rüdel-Kaserne in Rendsburg geschehen, die am 8. Mai 2000 in „Feldwebel-Schmid-Kaserne“ umbenannt wurde.
In der Truppe erregten einige Fälle erheblichen Fehlverhaltens von Vorgesetzten und einzelnen Soldaten Aufsehen. Dazu gehören das Übungsunglück an der Iller 1957, die so genannte Nagold-Affäre, in jüngerer Zeit die Misshandlung von Soldaten in Coesfeld (2002) und Fotos von Soldaten mit Totenschädeln in Afghanistan. Immer wieder wurden auch Fälle von rechtsradikalen Äußerungen bekannt. Mit dieser Thematik hat sich auch der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss intensiv befasst.
Die Diskussionen über Einsätze begannen Anfang der 1990er Jahre im Zusammenhang mit dem Adria-Einsatz der Marine in der NATO-Operation Sharp Guard ab 1992, dem Einsatz deutscher Offiziere in AWACS-Flugzeugen über dem Balkan 1993 und dem Somalia-Einsatz 1993/4. Diese so genannte out-of-area-Debatte endete mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Juli 1994. Später gab es vor allem im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg 1999 und dem UNIFIL-Einsatz 2006 politischen Streit. Die rechtliche Zulässigkeit des Kosovo-Einsatzes wurde angezweifelt. Hinsichtlich des UNIFIL-Einsatzes gab es Unklarheiten über das Mandat und die Befugnisse der Deutschen Marine vor dem Libanon.
[Bearbeiten] Verweise
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Zitat des damaligen Bundesverteidigungsministers Peter Struck, 2003
- ↑ Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006 [1]
- ↑ Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006 [2] Kapitel 3
- ↑ a b c d [3] Grundzüge der Konzeption der Bundeswehr S. 23ff
- ↑ [4]Bundeswehr-Homepage: Auslandseinsätze
- ↑ Frauen in der Bundeswehr
- ↑ Zu den Implikationen der Bundeswehr als Parlamentsheer siehe Die parlamentarische Kontrolle der Exekutive, S. 13 f. (PDF)
- ↑ www.bundeswehr.de
- ↑ Otfried Nassauer: US - Atomwaffen in Deutschland und Europa http://www.bits.de/public/stichwort/atomwaffen-d-eu.htm
[Bearbeiten] Literatur
- Detlef Bald: Die Bundeswehr. Eine kritische Geschichte 1955-2005. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52792-2
- Paul Klein, Dieter Walz (Hrsg.): Die Bundeswehr an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Nomos, Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-7013-0
- Der Reibert - Das Handbuch für den deutschen Soldaten. Mittler, Berlin 2001. ISBN 3-8132-0755-2
[Bearbeiten] Weblinks
- Homepage der Bundeswehr
- Homepage der Territorialen Wehrverwaltung
- Homepage des Verteidigungsministeriums
- Chronik der Gründung der Bundeswehr
- Die Bundeswehr im Wandel
[Bearbeiten] Wikilinks
- Kategorie:Militärisches Brauchtum und Ritual
- Kategorie:Militärmusik (Bundeswehr)
- Liste der Streitkräfte der Welt
Wiktionary: Bundeswehr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
Militärische Organisationsbereiche: Streitkräftebasis | Zentraler Sanitätsdienst
Zivile Organisationsbereiche: Territoriale Wehrverwaltung | Rüstungsbereich | Rechtspflege | Militärseelsorge
Belgien | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Frankreich | Griechenland | Island (verfügt über kein eigenes Militär) | Italien | Kanada | Lettland | Litauen | Luxemburg | Niederlande | Norwegen | Polen | Portugal | Rumänien | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Türkei | Ungarn | Vereinigte Staaten | Vereinigtes Königreich