Verkehrsfehlergrenze
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Die Verkehrsfehlergrenze ist der maximal zulässige Fehler von eichpflichtigen Messgeräten während des Einsatzes innerhalb der Eichgültigkeitsdauer
Die Verkehrsfehlergrenze beträgt nach gesetzlicher Regelung das Doppelte der Eichfehlergrenze. Dies ist in der Eichordnung (EO) 1988 §33 festgelegt. Die Fehlergrenzen sind je nach Messgeräteart verschieden. Bei Kaltwasserzählern z. B. beträgt die Verkehrsfehlergrenze ±10% im unteren und ±4% im oberen Belastungsbereich.
Siehe auch: Wasserzähler, Prüfstelle, Eichamt, Eichfehlergrenze, Trenngrenze