Verklappung
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Unter Verklappung versteht man die Verbringung von Abfällen auf See. Häufig handelt es sich dabei um flüssige Abfälle (z.B. Dünnsäuren) oder um Rückstände, die bei einer Schiffs- bzw. Tankreinigung auf See entsorgt werden. Letzteres ist unter anderem durch MARPOL geregelt bzw. untersagt.
Das Greenpeace-Schiff Rainbow Warrior wurde 1979 eingesetzt, um das Verklappen von radioaktiven Abfällen des britischen Transportschiffs Gem zu verhindern. Nach weiteren Protesten von Umweltverbänden stellte Deutschland 1989 und Großbritannien 1993 die Verklappung ein.
Da die Verklappung die Umwelt belasten kann, ist sie für viele Stoffe durch diverse internationale und nationale Vereinbarungen geregelt. Zum Beispiel gibt es für das Verklappen von Baggergut, das bei der Ausbaggerung von Fahrrinnen anfällt, detaillierte Regelungen.
Sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union ist die Verklappung von Abfällen auf See keine zulässige Praxis mehr für die Behandlung von Abfällen, unter anderem auf Grund des OSPAR-Vertrages.
Siehe auch: Portal:Umweltschutz