Vorranggebiet
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Ein Vorranggebiet (-standort, -trasse) ist in der Regionalplanung ein Gebiet, in dem bedingt durch raumstrukturelle Anforderungen eine bestimmte Angelegenheit vorrangig vor anderen Angelegenheiten zu erfüllen ist. Es müssen zudem alle raum-bedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit dem vorrangigen Ziel vereinbar sein.
[Bearbeiten] Prinzip der Vorranggebiete
[Bearbeiten] Ziele
- nachhaltige Sicherung von Räumen mit bedeutsamen Natur- und Landschaftspotenzial - ökologisch wertvolle Ausgleichflächen schützen - Vielfalt der Kulturlandschaften erhalten
[Bearbeiten] Vorrang- und Schutzgebiete - (starker bis schwacher Schutz)
- Naturschutzgebiete und Nationalparks: nur behördliche Pflegemaßnahmen erlaubt, frei von jeglichen Eingriffen oder Nutzungen - Naturdenkmale - Landschaftsschutzgebiete und Biosphärenreservate : Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften, Veränderung der bisherigen wirtschaftlichen Nutzung untersagt - Naturparks: Dienstleistungen können aufgebaut werden, aber insgesamt darf der landschaftliche Reiz und die ökologische Vielfalt nicht beeinträchtigt werden
== Probleme ==
- da diese Gebiete einen hohen Freizeit- und Erholungswert besitzen, ist die Verwirklichung dieses Prinzips sehr schwer, es entsteht ein Flächennutzungskonflikt (z.B. zwischen Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen und Naturschutzorganisationen)
Siehe auch: Vorbehaltsgebiet