Wachbereich
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Der Wachbereich bezeichnet die Ausdehnung eines Geländes, für die eine militärische oder zivile Wache zuständig ist. Diese wird durch eine "Besondere Wachanweisung" näher geregelt, die regelmäßig vom Kasernenkommandanten befohlen wird. Außerhalb des Wachbereiches verlieren die Wachsoldaten ihre Befugnisse, die Ihnen durch die Vergatterung übertragen wurden.
Deswegen darf ein Wachsoldat seinen Wachbereich nur auf ausdrücklichen Befehl hin verlassen, um z. B. außerhalb einer Kaserne Nothilfe bei einem Unfall zu leisten oder (auch mit Waffengewalt) ein Gewaltverbrechen zu verhindern, wenn zivile Kräfte (z. B. Polizei) nicht schnell genug vor Ort sein können.
Siehe auch Wachdienst in der Bundeswehr
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