Wahlordnung (Betriebsratswahl)
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Eine Wahlordnung regelt das Abhalten einer Wahl.
[Bearbeiten] Deutschland
Wahlordnung zur Betriebsratswahl:
Die Wahlordnung zur Betriebsratswahl ist im §14 des Betriebsverfassungsgesetzes BetrVG geregelt. Der Erlass der Wahlordnung in § 126 BetrVG.
Bestandteile der Wahlordnung zur Betriebsratswahl sind u.a.: Wahlvorstand, Wählerliste, Vorschlagslisten, Stimmabgabe, Wahlniederschrift etc.
Inhalt der Wahlordnung zur Betriebsratswahl:
1. die Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Aufstellung der Wählerlisten und die Errechnung der Vertreterzahl;
2. die Frist für die Einsichtnahme in die Wählerlisten und die Erhebung von Einsprüchen gegen sie;
3. die Vorschlagslisten und die Frist für ihre Einreichung;
4. das Wahlausschreiben und die Fristen für seine Bekanntmachung;
5. die Stimmabgabe;
6. die Verteilung der Sitze im Betriebsrat, in der Bordvertretung, im Seebetriebsrat sowie in der Jugend und Auszubildendenvertretung auf die Geschlechter, auch soweit die Sitze nicht gemäß § 15 Abs. 2 und § 62 Abs. 3 besetzt werden können.
7. die Feststellung des Wahlergebnisses und die Fristen für seine Bekanntmachung;
8. die Aufbewahrung der Wahlakten.
Für die Wahlen zum Personalrat (Interessenvertretung im öffentlichen Dienst) gilt nicht die genannte Wahlordnung; hierzu gibt es eigene Wahlordnungen zu den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und dert Länder.
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