Bild:Wappen Landkreis Lichtenfels.png
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Größe der Voransicht: 557 × 599 Pixel
Version in höherer Auflösung (849 × 913 Pixel, Dateigröße: 646 KB, MIME-Typ: image/png)
Wappen des Landkreises Lichtenfels
Diese Datei stellt ein Amtliches Werk (z. B. ein Gesetz, eine Verordnung oder einen amtlichen Erlass) dar und ist in Deutschland nach § 5 UrhG gemeinfrei („public domain“). |
Diese Datei oder Bestandteile davon stellen eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen dar. Aus urheberrechtlicher Sicht ist die hier gezeigte Darstellung zwar gemeinfrei oder unter einer freien Lizenz freigegeben, bei der weitergehenden Verwendung sind jedoch nicht-urheberrechtliche Schutzrechte zu beachten.
Im Folgenden werden die länderspezifischen Rechtslagen näher erläutert. Durch einen Klick auf „Ausklappen“ wird der entsprechende Text eingeblendet. Deutschland
Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen und Wappensatzung. Verwendung von Wappen ohne Genehmigung eines der Rechteinhaber kann straf- und zivilrechtliche Verfolgung und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Österreich
Die Verwendungsmöglichkeiten der Wappen öffentlich-rechtlicher Körperschaften in Österreich sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die reine Darstellung im erkennbaren Unterschied zum missbräuchlichen Führen (Gebrauchen) eines Wappens ist zulässig. Die ungenehmigte Verwendung/der ungenehmigte Gebrauch eines Wappens kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Schweiz
Die Verwendung öffentlicher Wappen und Zeichen ist durch das Bundesgesetz vom 5. Juni 1931 (232.21) und die Vollziehungsverordnung vom 5. Januar 1932 (232.211) geregelt (vgl. Volltext). Für die Wappen des Bundes und der Kantone ist Art. 3 massgeblich, für die Wappen der Bezirke, Kreise und Gemeinden Art. 5. Informationen über die Rechtslage in hier nicht gelisteten Rechtsordnungen sind ggf. hier zu finden. Im konkreten Einzelfall ist eine juristische Beratung zu empfehlen. Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Dateiverweise
Die folgenden Artikel benutzen diese Datei:
- Landkreis Lichtenfels
- Lichtenfels (Oberfranken)
- Marktzeuln
- Benutzer:Triebtäter/Überblick
- Vorlage:Navigationsleiste Städte und Gemeinden im Landkreis Lichtenfels
- Michelau in Oberfranken
- Weismain
- Ebensfeld
- Redwitz an der Rodach
- Hochstadt am Main
- Marktgraitz
- Benutzer:Lou.gruber/Übersicht über die kreisabhängigen Gemeinden in Bayern
- Burgkunstadt
- Bild:Wappen Landkreis Lichtenfels.png
- Liste der Wappen in Bayern
- Liste der Wappen im Landkreis Lichtenfels
- Benutzer:Immanuel Giel/Kommentierte Liste deutscher Stadt- und Landkreise L
- Altenkunstadt
- Benutzer:Eigntlich/NaviBlock
- Bad Staffelstein