Wegekostenrichtlinie
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Die Wegekostenrichtlinie (oder Euro-Vignette) ist eine geplante Richtlinie der europäischen Union
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[Bearbeiten] Geschichte
Die Wegekostenrichtlinie ist eine Neufassung der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge vom 17. Juni 1999.
Nach einigen Rechtstreiten um die LKW-Maut in Österreich und anderen Ländern, und dem Wunsch verschiedener Staaten, auch große Bahnprojekte, wie den Brennerbasistunnel durch Mauteinnahmen mitzufinanzieren, musste diese Richtlinie jedoch überarbeitet werden. Dabei soll die Kostenwahrheit im Straßenverkehr eingeführt werden. Außerdem soll für die in Zeiten der Finanzknappheit aller Staaten immer mehr eingeführten Mauten ein Berechnungsmodus eingeführt werden.
Bisher besteht immer die Gefahr, dass eine eingeführte Maut von anderen Ländern oder Interessensgruppen vor dem europäischen Gerichtshof der Höhe nach angefochten werden. Deshalb sollen in der neuen Richtlinie die einzelnen Kalkulationsgrundlagen enthalten sein. Jedes Land versucht verständlicherweise seine vordringlichen Gründe hineinzu reklamieren.
Nachdem seit einiger Zeit ein Entwurf vorliegt, der aber 2004 vom Ministerrat abgelehnt wurde, hat die europäische Kommission 2005 einen Kompromissvorschlag vorgelegt.
Am 15. Dezember 2005 hat das Europäische Parlament diesem Kompromissentwurf zugestimmt. Die Richtlinie geht damit wieder an den Ministerrat (Verkehrsminister).
[Bearbeiten] Inhalt und Ziele
Einige Punkte, die enthalten sein sollen, sind:
- Baukosten
- Laufende Wartung, die aufgrund geographischer Gegenheiten vollkommen verschieden sein können. So ist eine ebene Autobahn in wärmeren Regionen wesentlich billiger zu erhalten, als eine Gebirgsautobahn, die im Winter sehr schwer zu räumen ist.
- zusätzliche Umweltschutzinvestitionen, wie Lärmschutz, Untertunnelungen oder Überdachungen in Wohngebieten.
- Die Querfinanzierung des Ausbaus des Schienennetzes.
Daher sagt die aktuelle Fassung (Stand 2006) zur Verwendung der Einnahmen:
- Um den Ausbau des Verkehrsnetzes als Ganzes sicherzustellen, sollen die Einnahmen aus Gebühren jedoch zum Nutzen des Verkehrssektors und zur Optimierung des Gesamtverkehrssystems eingesetzt werden.
Es sind Zuschläge von 25 % für sensible Gebiete vorgesehen. Damit soll die Möglichkeit der Verkehrslenkung vor allem in ökologisch sensiblen Gebieten, wie den Transitverkehr über die Alpen ermöglicht werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Lkw-Maut
- Lkw-Maut in Deutschland
- Lkw-Maut in Österreich
- Lkw-Maut in der Schweiz
- Themenliste Straßenverkehr
[Bearbeiten] Weblinks
- Beschluss des EP
- Richtlinie von 1999 (konsoldierte Fassung - PDF)